21-1260

Joggen im Volkspark auch in dunkleren Jahreszeiten ermöglichen Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE, FDP, SPD und CDU (2. NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.09.2020
Ö 5.3
Sachverhalt

Seit 2018 besteht der Wunsch, die beliebte Laufstrecke um die große Spielwiese herum im Volkspark für eine bessere Nutzung in dunkleren Jahreszeiten und abends auszuleuchten.

 

Mit dem Beschluss 20-5086 der Bezirksversammlung vom 30.08.2018 wurden dem Bezirksamt Altona 250.000 Euro aus dem investiven Quartiersfonds zur Verfügung gestellt. Zudem wurden 150.000 Euro aus dem Vertrag mit dem HSV zur Erstellung eines Lauftreffs, der nicht realisiert wurde, für das Projekt vorgesehen.

 

In der Beschlussvorlage 21-1164 des Amtes, vorgestellt im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport am 01.09.2020, wird darauf hingewiesen, dass eine Beleuchtung durch 6 m hohe Lampen zu einer Störung und Beeinträchtigung des dort vorhandenen Fledermausbestands führen würde. Fledermäuse unterliegen gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie der EU einem eigenen Schutzregime und sind streng geschützt im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, § 44, §§ 13 ff.). Ihre Bestände sind durch geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen zu stabilisieren, möglichst aber zu vergrößern. Somit ist diese Art der Beleuchtung hier klar abzulehnen. An diesem Ort kommt nur ein Beleuchtungskonzept in Frage, dass fledermausverträglich und insektenfreundlich ist (vgl. z.B. Eurobats Publication Series No 8: Leitfaden für die Berücksichtigung von Fledermäusen bei Beleuchtungsprojekten).

Den Bedenken der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH, eine Beleuchtung durch niedrigere Leuchten sei hier nicht realisierbar, da das Risiko von Vandalismus zu hoch sei, schließen wir uns nicht an.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 (2) BezVG aufgefordert,

 

  1. für die Laufstrecke um die große Spielwiese herum im Volkspark ein geeignetes, energieeffizientes Beleuchtungskonzept zu erstellen unter Berücksichtigung des Tier- und Naturschutzes (vgl. Eurobats Publication Series No 8). Insbesondere ist der Einsatz von fledermaus- und insektenverträglichen Leuchten zu berücksichtigen in Absprache mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und ggf. unter Einbeziehung eines Fachbüros.

 

  1. eine Übersicht der dafür notwendigen finanziellen Mittel zu erstellen.

 

 

Anhänge

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