20-4782

Inklusionsbeiräte finanziell ausstatten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.02.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 anliegende Drucksache 20-4565 beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat hierzu mit Schreiben vom 30.04.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Über den Entwurf des Haushaltsplans 2019/2020 wird der Senat im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen beschließen; die Meinungsbildung ist dazu noch nicht abgeschlossen. Daneben wird darauf hingewiesen, dass die Entschädigung aller in Ausschüssen der unmittelbaren Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg tätigen ehrenamtlichen Personen aufgrund gesetzlicher Regelung erfolgt. Sie richtet sich, sofern keine spezialgesetzliche Regelung wie z. B. beim Seniorenmitwirkungsgesetz existiert, nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Entschädigungsleistungen anlässlich ehrenamtlicher Tätigkeit in der Verwaltung (Entschädigungsleistungsgesetz – EntschädLG). Bei dem Beirat handelt es sich nicht um einen der im Bezirksverwaltungsgesetz geregelten bezirklichen Ausschüsse. Eine Entschädigung kommt daher nur in Betracht, wenn der Beirat nach § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden von der fachlich zuständigen Behörde als Verwaltungsausschuss für einzelne Abteilungen oder Dienstzweige oder für die ihr unterstehenden Ämter eingesetzt wird bzw. worden ist. Der Beschluss wird der für Inklusionsthemen zuständigen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zusammen dieser Antwort mit der Bitte um Stellungnahme insbesondere zum zweiten Spiegelpunkt (Kostenübernahme der Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern sowie den Schriftmittlerinnen und Schriftmittlern für den Inklusionsbeirat) zugeleitet.

 

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