Inklusionsbeiräte finanziell Ausstatten Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD
Die Bezirksversammlung Altona hat am 28. September 2017 die Mitglieder für den bezirklichen Beirat für Menschen mit Behinderung (Inklusionsbeirat) berufen. Damit die Mitglieder ihre Arbeit ohne Hindernisse aufnehmen können, müssen noch einige Modalitäten erfüllt werden. Bisher wird den Mitgliedern nur die individuelle Förderung durch die Assistenzunterstützung und den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention zur Verfügung gestellt. Die Arbeit des Inklusionsbeirates muss gemäß UN-Behindertenkonvention, Art. 3 GG, Bundesteilhabegesetz (BthG) sowie Landesgleichstellungsgesetz (LGGHH) gewährleistet werden.
Die Bezirksversammlung fordert die Finanzbehörde gemäß § 27 BezVG auf,
einen Titel „Inklusionsbeirat“ im Doppelhaushalt 2019/2020 einzustellen und mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Die bezirklichen Inklusionsbeiräte können daraus folgende Kosten geltend machen:
ohne
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