Information über Abbruch der Waschbär-Anlage im Wildgehege Klövensteen Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 01.10.2019 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 15
Das vom Bezirksamt Altona betriebene Wildgehege Klövensteen ist eine zoologische Einrichtung nach §11 Tierschutzgesetz (TSchG) und §42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und zeigt hauptsächlich heimische Wildtiere sowie bedrohte Nutztierrassen.
Besonders die Anlage der Waschbären im Eingangsbereich ist jedoch hochgradig marode und wurde von mehreren kontrollierenden Behörden (Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des Bezirksamtes Altona und der Behörde für Umwelt und Energie) sowie dem betreuenden Bestandstierarzt und Spezialisten für Zoo- und Wildtiere in Bezug auf die Baufälligkeit schon länger bemängelt.
Die beauftragte Begutachtung durch ein Fachunternehmen ergab, dass aus Sicherheitsgründen ein weiterer Betrieb der Waschbär-Anlage zu unterbinden ist, da eine Einsturzgefahr besteht. In Abstimmung mit dem Dezernenten für Wirtschaft, Bauen und Umwelt, der Leiterin des Fachamts Management des öffentlichen Raums, des Leiters der Abteilung Forst und des Leiters des Fachamtes für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt wurde entschieden, dass die beiden derzeit in der Anlage lebenden Waschbären aus diesem Grund zeitnah entnommen und vorübergehend in der rückwärtigen Tierhaltung auf dem Betriebsgelände (nicht für Besucher zugänglich/einsehbar) untergebracht werden. Anschließend werden der sofortige Rückbau der Anlage sowie eine Sicherung der Baustelle erfolgen.
Die Unterbringung der Tiere in der rückwärtigen Tierhaltung ist jedoch nicht als Dauerlösung anzusehen. Daher wird das weitere Vorgehen in Abstimmung mit dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt erfolgen. Hier muss entschieden werden, wie lange die Tiere in der Übergangsanlage gehalten werden dürfen und es sind zeitnahe Planungen für den Neubau abzustimmen.
Parallel wird versucht werden, die Tiere an andere Einrichtungen abzugeben, was unter dem Gesichtspunkt der derzeitigen Gesetzeslage nur schwer realisierbar sein wird. Die Öffentlichkeit wird über die Pressestelle und eine entsprechende Beschilderung vor Ort informiert werden.
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