22-1256

Information der Anwohnenden über die Baumaßnahme VR14 Elbgaustraße

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

08.07.2025

Lfd. Nr. 41 (22)

Anfrage nach § 27 BezVG

der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel

Armita Kazemi, Alica Huntemann und Ralf Meiburg

(SPD-Fraktion)

Information der Anwohnenden über die Baumaßnahme VR14 Elbgaustraße

Die Anfrage wird von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:
In der Mai-Sitzung des Mobilitätsausschusses berichteten Vertretende des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg (LSBG) über die Baumaßnahme in der Elbgaustraße im Zuge des Ausbaus der Velo-Route 14. Unter anderem informierten sie die Anwesenden im Ausschuss darüber, dass die betroffenen Anlieger mit umfangreichen verkehrlichen Einschränkungen bis voraussichtlich ins Jahr 2027 rechnen müssen.

Uns liegt die schriftliche Beschwerde einer Anwohnerin der Elbgaustraße vor. Darin beklagt sie, dass die Öffentlichkeit nicht ausreichend über diese umfangreiche Maßnahme informiert wurde. Unter anderem zur aktuellen Vollsperrung habe die Anliegerin keinerlei Informationen erhalten. Auch die laufenden Bauarbeiten (Beginn Januar 2025) seien nur durch das plötzliche Vorhandensein der Halteverbotsbeschilderung wahrgenommen worden. Dass es sich dabei um den Beginn umfangreicher und extrem langer Bauarbeiten handeln wird, sei garnicht oder nur unzureichend kommuniziert worden. Hinzu kamen Beeinträchtigungen wie zeitweise Stromabschaltungen und versehentliche Beschädigungen des Daten-/Telefonkabels. Die Instandsetzung dieser erfolgte erst nach einer Störmeldung der Anlieger.

Die Unzufriedenheit ist groß, so die Beschwerdeführerin, da viele nach wie vor keinerlei offizielle Kenntnis erhalten haben. Sogar zu Einsperrungen von Kfz soll es gekommen sein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

  1. Wann und auf welche Weise wurden die von den Baustellen direkt betroffen Personen (Anlieger) über welche Einschränkungen informiert? Bitte jede Informationsmaßnahme mit Datum und Inhalt angeben.

Nachdem der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) das Projekt am 05.06.2025 im Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung Altona vorgestellt hatte, wurde am 06.06.2025 als Auftakt eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auch von den regionalen Medien aufgegriffen wurde (u.a. Hamburg Journal). Noch am selben Tag ließ der LSBG seine Anliegerinformation über eine externe Firma weiträumig in der Elbgaustraße und im angrenzenden Gebiet verteilen. Diese Anliegerinformation hatte eine hohe Auflage von 15.500 Exemplaren. Darüber hinaus wurde die Maßnahme am 07.05.2025 im Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel vorgestellt.

r Schülerinnen und Schüler wurde eine eigene Anliegerinformation in altersgerecht verständlicher Sprache erstellt und an den Schulen verteilt.

Außerdem erhielt die externe Verteilfirma eine detaillierte Liste aller relevanten Stakeholder im Gebiet, um sicherzustellen, dass keine Zielgruppen übersehen werden etwa Unternehmen, Kitas oder die Feuerwehr. Vorab fanden mit der Firma mehrere Telefonate statt, in denen nicht nur sämtliche Rahmenbedingungen detailliert besprochen, sondern auch mehrfach die Bedeutung einer sorgfältigen Verteilung betont wurde. Die Firma verwies auf ihr Renommee innerhalb Hamburgs und versicherte, eine umfassende Verteilung sicherstellen zu können.

Ebenfalls am 06.06.2025 wurde die LSBG-Projektseite zur Elbgaustraße freigeschaltet. Dort finden Anwohnende wie gewohnt alle relevanten Informationen zur Maßnahme. Die Online-Version der Anliegerinformation ist dort abrufbar sowohl unter „Bezirk Altona“ als auch unter „Bezirk Eimsbüttel“:https://lsbg.hamburg.de/resource/blob/1056442/a0f7813d03d2f0b334fa8db385d6ff8d/elbgaustrasse-anliegerinformation-mai-2025-data.pdf

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Anmeldung für den LSBG-Projekt-Newsletter: https://lsbg.hamburg.de/baumassnahmen-und-planungen/elbgaustrasse/newsletter-1051018

  1. Wie wurde sichergestellt, dass alle Betroffenen von diesen Informationen auch Kenntnis erhalten?

Zur Sicherstellung einer möglichst umfassenden und verlässlichen Information der Betroffenen hat der LSBG mehrere Maßnahmen parallel umgesetzt:

Durch die digitale Verbreitung der LSBG-Pressemitteilung und dem Aufgreifen etwa durch das Hamburg Journal erreichte sie einen breiten Kreis von Adressat:innen in der Öffentlichkeit.

Die Distribution der Anliegerinformation händisch verteilen zu lassen, war eine bewusste Entscheidung und Maßnahme zur gezielten Ansprache der Anliegenden. Die Verteilfirma wurde nach Angebotsvergleich ausgewählt, weil sie laut ihrem Portfolio der Aufgabe gewachsen schien. Darüber hinaus wurde sie in mehreren Vorgesprächen intensiv auf die notwendige Sorgfalt bei der Verteilung hingewiesen und ihr eine Stakeholderliste zur Sicherstellung der Abdeckung an die Hand gegeben.

Die Anliegerinformation enthält zudem drei QR-Codes, die den Zugang zu vertiefenden digitalen Informationen ermöglichen, etwa zu detaillierten Bauphasenplänen und zu Kontaktinfos.

  1. Ist in den Informationsmaterialien auch eine Kontaktmöglichkeit angegeben, über die Anwohnende Nachfragen stellen können?

Wenn ja, bitte angeben.

Wenn nein, bitte eine Kontaktmöglichkeit hier angeben.

Auf Seite 2 der gedruckten Anliegerinformation sind die Kontaktdaten des LSBG, des beauftragten Ingenieurbüros sowie der bauausführenden Firma aufgeführt.

Darüber hinaus ist in der digitalen Version der Anliegerinformation auf der Projektwebsite die zentrale Kontaktadresse der LSBG-Presse- und -Öffentlichkeitsarbeit genannt: lsbgkommunikation@lsbg.hamburg.de.

  1. Wo können Anwohnende weitere Informationen zu der Baumaßnahme VR14 Elbgaustraße finden?

Neben den zuvor genannten Informationsmöglichkeiten sind weitere Informationen wie Presseberichte, die offizielle Projektseite sowie Hinweise auf Einschränkungen oder Umleitungen im Umfeld der Baumaßnahme online abrufbar. Dadurch ist gewährleistet, dass auch Personen, die die gedruckte Anliegerinformation nicht erhalten haben, sich sehr schnell informieren können.

  1. Sind weitere Maßnahmen zur Information der Anwohnenden geplant?

Ja, für Ende Juni/Anfang Juli 2025 ist ein Newsletter vorgesehen, in dem über den Fortschritt der Maßnahme informiert wird.

Gegen Ende des aktuellen, ersten Bauabschnitts voraussichtlich Mitte Dezember 2025 ist eine weitere Anliegerinformation geplant, die erneut im betroffenen Verteilgebiet verbreitet wird. Auch über die Projektwebseite werden fortlaufend aktualisierte Informationen bereitgestellt.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Elbgaustraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.