20-4324.1

Hundeauslauffläche Jenischpark Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Am 30.03.2017 hat die Bezirksversammlung Altona beschlossen, die Pläne zur Auflösung der beliebten Hundeauslauffläche im Jenischpark auszusetzen und Maßnahmen durchzuführen, die zu einem Konsens mit den Hundehaltern führen sollen. (Hundeauslauffläche Jenischpark, Drucksache 20-3482E).

 

Der Beschluss war eine Reaktion auf zahlreiche Beschwerden von Hundehaltern und anderen hundefreundlichen Bürgern und hatte das Ziel, die Schließung der Hundeauslauffläche möglichst zu vermeiden!

Die Punkte 1-6 der Drucksache 20-3482E wurden erfolgreich durchgeführt.

 

Die Gesamtsituation im Jenischpark ist nicht zufriedenstellend. Jedoch bietet die Auflösung der Hundefläche keinen nachvollziehbaren Lösungsansatz, um die Situation vor Ort zu verbessern.

Da die Frist der Aussetzung Ende 2017 ausläuft und vor dem Hintergrund, dass die Initiative, die sich mit breiter Unterstützung für den Verbleib eingesetzt hat, endlich Klarheit bekommen möchte, muss eine Entscheidung über den Verbleib der Fläche als Hundeauslauffläche getroffen werden.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Hundeauslauffläche im Jenischpark verbleibt dauerhaft.

(mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion GRÜNE und 2 Stimmen aus der SPD-Fraktion und sowie bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE)

 

  1. Die angedachte Ersatzfläche im Westerpark wird zusätzlich als Hundeauslauffläche ausgewiesen.

(mehrheitlich gegen eine Stimme der Fraktion GRÜNE sowie bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und 2 Enthaltungen aus der SPD-Fraktion)

 

  1. Gemäß § 27 BezVG werden die zuständigen Fachbehörden, insbesondere die Finanzbehörde, die Behörde für Umwelt und Energie, die Behörde für Inneres und Sport und das Bezirksamt Hamburg-Mitte anlässlich der Hundeproblematik aufgefordert, den Hundekontrolldienst entsprechend dem Bedarf auszustatten.

(einstimmig bei vier Enthaltungen aus der SPD-Fraktion)

  1. Der federführende Bezirk Hamburg-Mitte wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, den verfügbaren Hundekontrolldienst an dieser Konfliktstelle vermehrt einzusetzen. (einstimmig)

 

 

Anhänge

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