21-0766.1

Holsten-Quartier Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 16.01.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.08.2020
Ö 14.9
17.06.2020
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 16.01.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-0593E beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat hierzu mit Schreiben vom 06.03.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Die BSW teilt die Einschätzung der Bezirksversammlung Altona, dass kein neuer Letter of Intent (LoI II) abgeschlossen werden sollte, sondern das Planverfahren zügig weiter verfolgt und parallel zum Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des bisher erreichten Verhandlungsstandes ein städtebaulicher Vertrag verhandelt werden sollte. Der Abschluss eines LoI II würde Regelungen zu Themen vorwegnehmen, die umfassend im Verhandlungsprozess zum städtebaulichen Vertrag abgestimmt werden müssen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 28.05.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt Altona wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen neuen Letter of Intent (LoI) mit der Consus Real Estate AG (Consus) über die baurechtliche Entwicklung der Liegenschaft „Holsten-Quartier“ abschließen. Die Verwaltung wird die Verhandlungen mit der Consus auf Grundlage des 2016 zwischen Carlsberg und der FHH geschlossenen LoI mit dem Ziel weiterführen, einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, der sämtliche Leistungspflichten des Investors abschließend regelt und der Voraussetzung für die Feststellung des Bebauungsplans sein wird.

 

Anhänge