Hinzuziehung von Vertreter:innen des Bezirks-Senior:innenbeirates als sachkundige Personen gemäß § 14 Absatz 4 BezVG zu Ausschüssen der Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 11
Gemäß § 7 Absatz 3 Hamburgisches Seniorenmitwirkungsgesetz hat der Bezirks-Senior:innenbeirat (BSB) das Recht zur Mitwirkung und Mitarbeit bei allen Themen im Sinnedes § 1* durch Ausübung seines Rederechts in den Ausschüssen der Bezirksversammlung.Namentlich benannte Vertreter:innen des BSB sind regelmäßig als sachkundige Personen nach§ 14 Absatz 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) hinzuzuziehen.
Nach Unterzeichnung der nach § 14 Absatz 4 BezVG notwendigenVerschwiegenheitsverpflichtungserklärung, können die hinzugezogenen BSB-Vertreter:innenauch an nicht-öffentlichen Sitzungsteilen der jeweiligen Ausschüsse teilnehmen und dieentsprechenden Sitzungsunterlagen erhalten.
Der neu konstitituierte Bezirks-Senior:innenbeirat Altona hat folgende Mitglieder zur Hinzuziehung benannt:
Ausschuss |
Vertretende |
Hauptausschuss |
Frank Loeding und Dr. Gerd Jütting |
Haushaltsausschuss |
Dr. Gerd Jütting |
Stadtentwicklungsausschuss |
Marianne Nuszkowski und Ulrike Litschel |
Bauauschuss |
Frank Loeding |
Mobilitätsausschuss |
Jan van den Heuvel und Michael Böhnert |
Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport |
Ulrike Litschel |
Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz |
Ulrike Litschel und Bettina Fink |
Sozialausschuss |
Christian Gotzmann und Blanca Merz |
Ausschuss für Kultur und Bildung |
Christiane Gotzmann und Hasan Burgucuoglu |
RISE-Ausschuss |
Michael Böhnert und Blanca Merz |
Die Bezirksversammlung wird gebeten, die vorgeschlagenen BSB-Mitglieder als „sachkundige Personen“ im Sinne des § 14 Absatz 4 BezVG zu den genannten Ausschüssen hinzuzuziehen.
*) Die Bezirks-Seniorenbeiräte sind in den Angelegenheiten ihres Bezirkes zu hören, sofern Belange der älteren Generation und des Zusammenlebens der Generationen berührt sind und einer Entscheidung bedürfen. Das Bezirksamt stellt die hierfür erforderlichen Informationen im Vorwege zur Verfügung.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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