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Haushaltsplanentwurf 2019/2020 hier: Schlüsselung der Rahmenzuweisungen und Beteiligung der Bezirke nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) - Schlüsselung der Rahmenzuweisung Grün Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in Ihrer Sitzung vom 25.01.2018 zur Schlüsselung der Rahmenzuweisung Grün folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Schlüsselung der Rahmenzuweisungen für die Bereiche des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport wird zugestimmt, unter den Voraussetzungen, dass die Höhe des Ansatzes aus dem Doppelhaushalt 2017/2018 fortgeschrieben wird und dass es innerhalb der Rahmenzuweisungen keine versteckten Zweckbindungen gibt. Sollte dies nicht gegeben sein, wird die Schlüsselung abgelehnt. Im Speziellen gilt das insbesondere für folgende Punkte:

  • Rahmenzuweisung Gewässer konsumtiv: Für 2019/2020 Reduzierung in Höhe von 47.000 Euro bei gleichem Schlüssel. Nicht ausreichend um sach- und ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer zu gewährleisten.
  • Überführung der Zweckzuweisung wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen konsumtiv hin zu jeweils Zentralen Programmen wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen.
  • Schlüsselvorschlag für den Bereich Friedhof.

 

Das Koffermodell wird abgelehnt.“

 

Am 02.02.2018 hat auf Einladung der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) ein Nachfolgetermin zur Fachlichen Vorabstimmung mit Vertretern der BUE und der Bezirke stattgefunden.

 

Dabei wurde insbesondere mitgeteilt, dass

 

  • die im Dezember 2017 angekündigte Ansatzabsenkung für den Gesamtbereich Grün zurückgenommen werden konnte. Es stehen insgesamt 21.654 Tsd. Euro zur Verfügung; dies entspricht einer Erhöhung um 500 Tsd. Euro gegenüber 2018,
  • die Ansatzreduzierung für den Bereich Gewässer ebenfalls revidiert werden konnte sowie
  • ein Erhaltungsmanagementsystem (EMS) für die Bereiche Grün und Gewässer eingeführt werden solle.

 

Die neue Rahmenzuweisung (RZ) Grün umfasst künftig nur noch die Aufgaben zur Pflege und Unterhaltung aller Grünarten und –anlagen inkl. der Spielplätze.

Für die Schlüsselberechnung wurden die Sachkosten-Ansätze der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) zu Grunde gelegt. Dies bedeutet für Spielplätze 0,73 € / m² und für alle anderen Grünanlagen 0,38 € / m². Außerdem wurden besonders dichtbesiedelte Bezirke bzw. Bezirke mit geringer Grünversorgung mit einem 20%igen Aufschlag bedacht. Davon betroffen sind die Bezirke Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Eimsbüttel. Die Gegenfinanzierung wurde durch Abschläge bei den Bezirken Wandsbek, Bergedorf und Altona sichergestellt.

 

Wie bereits im Dezember 2017 vorgestellt, sollen die Bereiche Friedhöfe und Straßenbäume (Stadtbaummanagement) zukünftig als Zentrale Programme veranschlagt werden. Die Ansätze aus der bisherigen Rahmenzuweisung gehen in unveränderter Höhe über. Darüber hinaus soll es ein Zentrales Programm mit investiven sowie komplementären konsumtiven Mitteln für (Grund-)Instandhaltung und Neubau von Spielplätzen geben, deren Höhe aber noch unklar ist.

 

Für den Bezirk Altona ergibt sich danach folgendes Bild:

 

Zuweisung 2019/2020

RZ Grün 2.335.387 € (leichte Ansatzerhöhung)

(Pflege und Unterhaltung inkl. Spielplätze)

ZP Stadtbaummanagement    439.159 € (Ansatz unverändert)

ZP Bezirkliche Friedhöfe    303.000 € (Ansatz unverändert)

Gesamt 3.077.546 €

(zzgl. frei werdende Mittel SRHH von angenommenen 151.000 €)

 

Zur Information ist die Folienpräsentation aus dem Termin vom 02.02.2018 beigefügt.

 

Für die Schlüsselverteilung wurden die im Bezirk vorhandenen Quadratmeter Grünflächen zu Grunde gelegt. Diese Vorgehensweise ist schlüssig und nachvollziehbar. Der Bezirk Altona wird durch die Zu-/Abschlagsregelung zu Gunsten der dichtbesiedelten Bezirke zwar bei der Schlüsselverteilung schlechter gestellt, aus Sicht des Amtes ist dies aber vertretbar und fachlich sinnvoll. Der Schlüsselung wird aus diesem Grund grundsätzlich zugestimmt.

 

Hinzuweisen ist an dieser Stelle aber auf die Tatsache, dass dem Bezirk im Vergleich zum Jahr 2018 bei gleichbleibender Schlüsselung weniger Mittel zustünden als nach der neuen Regelung. Durch die generelle Aufstockung der Mittel für den Bereich Grün seitens der BUE erfolgt monetär allerdings keine Schlechterstellung, sodass die Verteilung unter dieser Voraussetzung ebenfalls akzeptiert werden kann.

 

Durch die geplante Neustrukturierung entscheidet die Bezirksversammlung gem. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) künftig ausschließlich über den Mitteleinsatz im Bereich Pflege und Unterhaltung Grün inkl. Spielplätze. Im Zuge der Überführung der Mittel für die bezirklichen Friedhöfe und die Straßenbäume (Stadtbaummanagement) in Zentrale Programme steht der Bezirksversammlung kein direktes Mitspracherecht zu. Eine Schwerpunktsetzung des Bezirksamtes innerhalb der vorgenannten Aufgabenkreise ist daher nicht mehr möglich, ebenso die Möglichkeit von Ausgleichen/Mittelverschiebungen unter den betroffenen Themenbereichen. Die Vorgaben erfolgen von der Fachbehörde über die Ausgestaltung der Zentralen Programme.

Die Verschiebung der bisher in der Rahmenzuweisung Grün enthaltenen Anteile in Zentrale Programme wird daher weiterhin abgelehnt.

 

Zusammenfassend ergibt sich danach folgende Stellungnahme:

 

  1. Dem Schlüsselvorschlag zur Rahmenzuweisung Grün wird zugestimmt.

 

  1. Die Überführung der Anteile Stadtbaummanagement und Bezirkliche Friedhöfe aus der Rahmenzuweisung hin zu jeweils Zentralen Programmen wird abgelehnt.

 

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