20-4417

Haushaltsplanentwurf 2019/2020; hier: Schlüsselung der Rahmenzuweisung Grün Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Im Rahmen der Fachlichen Vorabstimmung zwischen der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und den Bezirken am 12.12.2017 wurden die Überlegungen der BUE zu einer Neuaufteilung der Rahmenzuweisung Grün vorgestellt.

 

Eingangs haben die Vertreter der Bezirksämter den Zeitplan der Schlüsselungsübermittlung sowie die fehlenden Erläuterungen dazu kritisiert. Bis heute ist die inhaltliche Aufschlüsselung seitens der BUE nicht übersandt worden.

 

Die BUE hat eine neue Struktur der Pflege- und Unterhaltungsmittel Grün zum Haushalt 2019/2020 vorgestellt. Es ist ein sogenanntes Koffermodell vorgesehen, in dem neben der Rahmenzuweisung (RZ) Pflege und Unterhaltung Grün die Bereiche Spielplätze, Friedhöfe und Straßenbäume sowie Sonderanlagen zukünftig als zentrale Programme veranschlagt werden. Das Volumen der RZ vermindert sich dadurch entsprechend.

 

Durch die geplante Neustrukturierung entscheidet die Bezirksversammlung gem. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) daher ausschließlich über den Mitteleinsatz im Bereich Pflege und Unterhaltung Grün. Im Zuge der Überführung der Bereiche Spielplätze, Friedhöfe und Straßenbäume in zentrale Programme steht der Bezirksversammlung kein direktes Mitspracherecht zu. Eine Schwerpunktsetzung des Bezirksamtes innerhalb der vorgenannten Aufgabenkreise ist daher nicht mehr möglich, ebenso die Möglichkeit von Ausgleichen/Mittelverschiebungen unter den betroffenen Themenbereichen. Die Vorgaben erfolgen dann von der Fachbehörde über die Ausgestaltung der zentralen Programme.

Sonderanlagen sind im Bezirk aktuell nicht vorhanden und daher nicht relevant.

 

Darüber hinaus hat die BUE darauf hingewiesen, dass die an die Bezirksämter verschickten, vorläufigen Schlüsselungen auf den mittelfristigen Finanzplanwerten basieren und daher die gegenüber dem Jahr 2018 reduzierten Eckwerte berücksichtigen. Hintergrund für dieses Vorgehen sei, dass zum Zeitpunkt der Fachlichen Vorabstimmung noch kein Beschluss über die Eckwerte zum Haushaltsplan 2019/2020 vorlag. Der BUE sei jedoch bewusst, dass die in den Finanzplanraten ausgebrachte Absenkung weder fachlich noch politisch vertretbar sei.

Als einvernehmliches Ziel zwischen der BUE und den Bezirksämtern wurde deutlich formuliert, dass der Bereich Grün ab dem Jahr 2019 mindestens mit dem Volumen des Jahres 2018 ausgestattet werden soll bzw. eine darüber hinaus gehende Aufstockung erfahren soll.

 

Ausgehend von den übersandten Schlüsselungen mit Basis der Finanzplanwerte reduziert sich der Ansatz der RZ um 689.000 Euro bzw. rd. 23% auf dann rd. 2.353 Tsd. Euro.

Die endgültige Höhe der RZ Grün sowie der neuen zentralen Programme sind derzeit aber noch nicht bekannt.

 

 

Anhänge

ohne