21-0732

Grün-, Erosions- und Fußgänger*innenschutz im „Bikerpark" Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksachen-Nr. 21-0555

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.03.2020
Sachverhalt

Der vorgesehene „Bikerpark“ im Altonaer Volkspark ist für die Nutzer*innengruppe der sportlichen Fahrradfahrer*innen / Biker*innen eine begrüßenswerte Neuanlage. Jedoch dürfen auch die Belange des Grün- und Erosionsschutzes sowie die Erholungsinteressen der Fußgänger*innen im benachbarten / angrenzenden Geländebereich nicht außer Acht gelassen werden.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport möge deshalb ergänzend beschließen:

 

  1. Das gesamte Grün, das auf dem vorgesehenen Gelände beschädigt oder vernichtet werden soll, muss mittels gleichwertiger Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden.
  2. Auf alle geplanten Zuwegungen / Zufahrten zum sogenannten „Bikerpark“, bei deren zukünftiger Benutzung mit weiteren Erosionen zu rechnen ist, wird verzichtet. Es werden nur Zugänge geschaffen, bei denen es zu keiner Erosion und möglichst wenig Grünverlust kommt. Bereits geschädigte Böschungen werden saniert.
  3. Auf Zufahrtsmöglichkeiten, bei denen es voraussichtlich zu Nutzungskonflikten / Gefährdungen von Fußgänger*innen kommen wird (z.B. auf dem Damm zwischen den ehemaligen Kiesgruben (Theater / Minigolf und der Bikeranlage)), wird verzichtet.
  4. Im Bereich zur Nansenstraße, wo Biker von oben in die Grube fahren, wird die Zufahrt vom Weg für Fußgänger*innen getrennt und etwas weiter nach unten verschwenkt.

 

Anhänge

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