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Gewerbeflächenkonzept Altona 2018, Prüfauftrag für Grundstücke südwestlich der Kreuzung Holstenkamp/Bornkampsweg als Gewerbegebiet Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Im Rahmen der Vorstellung des Gewerbeflächenkonzeptes am 06.06.2018 im Planungsausschuss wurde das Bezirksamt gebeten, im Rahmen der Träger öffentlicher Belange-Beteiligung zum Gewerbeflächenkonzept prüfen zu lassen, ob der Bereich der Grundstücke südwestlich der Straßenkreuzung Holstenkamp/ Bornkampsweg als Gewerbegebiet geeignet ist. Der beiliegenden Gesamttabelle sind die jeweiligen Antworten zu entnehmen.

Von Seiten des Landesbetriebs für Immobilien und Grundvermögen und der Handelskammer wird eine gewerbliche Nutzung  zwar grundsätzlich befürwortet, von Seiten der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und der Behörde für Umwelt und Energie wird jedoch auf entgegen stehende Beschlüsse hingewiesen. So wurde die Fläche im Rahmenplan Bahrenfeld Nord als Fläche für Kleingärten dargestellt, die als Ersatz für die zu verlagernden Kleingärten von den Entwicklungsflächen des Projektes Deckel A7 dienen, die wiederum zur Deckelfinanzierung beitragen. Der Rahmenplan wurde vom Planungsausschuss Altona gebilligt und von der Senatskommission am 24.01.2013 beschlossen. Die Fläche wurde darüber hinaus mit der Senatsentscheidung 2016/02733 vom 12.09.2016 mit dem Ziel, diese Fläche für Ersatzkleingärten zu entwickeln, evoziert. Diese Zielsetzung wurde im Letter of Intent über die Ziele der Stadtentwicklung Deckel A7 in Altona vom 21.03.2016 zwischen der BSW, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und dem Bezirk Altona vereinbart.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung schließt sich der Auffassung an, dass aus den oben genannten Gründen die Flächen der Grundstücke südwestlich der Straßenkreuzung Holstenkamp/ Bornkampsweg nicht als gewerblicher Standort geeignet sind und daher auch nicht im Gewerbeflächenkonzept Altona 2018 als Gewerbeflächenpotenzial darzustellen sind.

Anhänge

Anlage 1: Gesamttabelle der Stellungnahmen der Fachbehörden und der Handelskammer

Anlage 2: Lageplan