Gewerbe und Anlieger am Schulterblatt vor Baubelastungen schützen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft
Letzte Beratung: 12.09.2019 Hauptausschuss Ö 8
Die öffentliche und private Baudynamik kann, neben allen positiven und hier ausdrücklich gewürdigten Wirkungen für die Stadt, z.T. mit erheblichen Belastungen für private Anlieger und den Nutzern von Verkehrsanlagen verbunden sein. Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft wird daher seiner Einschätzung nach besondere prekäre Fälle aufgreifen und die Verwaltung zur Überprüfung der rechtlichen Grundlagen (Genehmigungsbescheide, Sondernutzungsbescheid usw.) und der administrativen Handlungsmöglichkeiten auffordern.
Ein Fall von besonderer Dramatik ist der Neubau der Haspa an der Ecke Schulterblatt / Juliusstraße im Stadtteil Sternschanze. Nach Krawallen des G20-Gipfels und dem Brand in dem bisherigen Gebäude der Haspa und der damit verbundenen teilweisen Zerstörung hatte sich die Haspa entschlossen den 2-geschossigen Altbau abzubrechen und einen 6- geschossigen Neubau zu errichten.
Das ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Das Bauvorhaben zieht sich jedoch aus verschiedenen Gründen schon sehr lange hin. Beginn der Maßnahme (Abbruch) war im September 2017. Wegen der damit verbundenen Baustelleneinrichtungsflächen auf den Gehwegen und KFZ-Stellflächen und der verkehrlichen Maßnahmen, vor allem der Aufhebung der Gehwegüberquerung Juliusstraße, bestehen erhebliche Restriktionen für die Betriebe im unmittelbaren Umfeld dieser Baustelle, z.T. mit einer betriebsgefährdenden Dimension. Durch die Absperrungen und verkehrsregelnden Maßnahmen sind die Passantenströme umgelenkt, so dass sich durch den baustellenbedingten Ausfall der betriebswirtschaftlich unverzichtbaren Laufkundschaft (wie Touristen, Spaziergänger und sonstige Gelegenheitsnutzer) nachweislich erhebliche Einnahmeausfälle für die benachbarten Betriebe am Schulterblatt ergeben.
Die Baumaßnahmen am Haspa-Neubau sind nach Auffassung des Ausschusses inzwischen soweit fortgeschritten, dass eine Aufhebung, zumindest eine Reduzierung der Baustellenflächen für den Bauherren zumutbar erscheint. Die evtl. für den Innenausbau notwendige Anlieferung bzw. der Abtransport kann problemlos über die Juliusstraße erfolgen.
Wegen der o.g. existenzgefährdenden Situation wird die Verwaltung ferner aufgefordert, die o.g. Maßnahmen umgehend zu prüfen und umzusetzen und die Bezirksversammlung Altona zu informieren.
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, Folgendes umzusetzen:
Die Genehmigung von Baustelleneinrichtungsflächen für den Gehweg Schulterblatt 58-61 soll zurückgenommen bzw. auf ein unabwendbar dringendes Maß reduziert werden. Insbesondere ist die Fußläufigkeit von der Westseite des Schulterblatts über die Juliusstraße wiederherzustellen.
Die Dringlichkeit ist darin begründet, dass die finanziellen Ausfälle für die anliegenden Gewerbe umgehend minimiert werden müssen, um diese vor existenzbedrohenden Folgen zu schützen.
ohne
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.