Gesundheitsamt Altona Arbeiten in der Krise Kleine Anfrage von Gabriele von Stritzky (CDU-Fraktion)
Die Gesundheitsämter der Bezirke haben in der Coronakrise große Aufgaben zu bewältigen. Aufgrund der neuen Herausforderungen wurde in den Gesundheitsämtern personell aufgestockt. Durch die Pandemie mussten neue Verfahrensweisen wie Isolation, Quarantäne und weiterer Hygienemaßnahmen entwickelt werden.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
In Altona leben zurzeit 40 auf Covid-19 positiv getestete Personen.
Zu 2:
Häusliche Isolation: 24 Personen
Krankenhaus: 2 Personen
Öffentlich-rechtliche Unterkunft: 14 Personen
Alten- und Pflegeheime: 0
Assistenzeinrichtungen: 0
Zu 3:
Die schriftlichen Anordnungen werden in der Regel am Folgetag der mündlichen Anordnung verschickt, das Wochenende ausgenommen.
a) Wenn ja, wie sieht diese aus und gilt diese Regelung nur im Geltungsbereich des Gesundheitsamtes Altona oder in ganz Hamburg?
Zu 4 a:
Eine Testung erfolgt nach individueller Prüfung akut (Tag 1) und im Verlauf (Tag 5-7) der Quarantäne.
Die Kriterien der Prüfung können der folgenden Grafik des Robert-Koch-Institutes entnommen werden
b) Wenn nein, warum nicht?
Zu 5:
Es wurden 69 Stellen nach Art.9 (44) HB 2019/2020 bei der Finanzbehörde beantragt. Altona hat diese Stellen als Federführer für alle Gesundheitsämter beantragt. Dieser Antrag wurde am 10.07.20 genehmigt.
Strukturell wurde das Gesundheitsamt nicht aufgestockt.
Zu 6:
Nein.
a) Wenn ja, aus welchen Abteilungen?
b) Wenn nein, kommen die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Bezirksämtern bzw. Behörden (bitte Bezirksamt bzw. Behörde nennen) oder wurden diese von Extern eingestellt?
Zu 6 b:
Es wurden für die Kontaktnachverfolgung befristet Mitarbeiter mit unterschiedlichen Zeiträumen eingestellt oder über andere Institutionen abgeordnet (Beispiel MDK).
Zu 7:
Befristete Neueinstellungen reichen über den Arzt bis hin zum Medizinstudenten.
Zu 8:
Nur in eindeutigen Zweifelsfällen oder beim Nachsuchen durch die Alten- und Pflegeinrichtungen wurden Hygienekonzepte – zwecks Abgleich – dem Gesundheitsamt vorgelegt. Eine entsprechende Sichtung erfolgte nachgehend. Das Fachamt Gesundheit Altona stand und steht stetig als beratender Ansprechpartner zur Verfügung.
Sofern noch zusätzliche Besuchsregelungen in einem Konzept erstellt wurden (i.d.R. im Hygienekonzept drin) wurden diese nur auf Anfragen vorgelegt. Laut VO war dies auch nicht zwingend notwendig.
Zu 9:
Die Zuständigkeit nach § 43 IfSG obliegt dem Fachamt Gesundheit Eimsbüttel.
Zu 10:
Ja!.
a) Wenn ja, wieviel Personal ist hierfür vorgesehen und bis zu welcher Anzahl an Neuinfektionsfällen sind die Kapazitäten des Gesundheitsamts Altona maximal ausgelegt?
Zu 10 a:
5 Personen bei 20 Tsd. Einwohnern werden gemäß Bundesvorgabe für die Kontaktnachverfolgung teils in Reserve vorgehalten. Das Projekt „Taskforce GA“ hat dafür ein Controlling Cockpit für alle Gesundheitsämter aufgebaut.
a) Wenn ja, wie sieht diese aus?
Zu 11 a:
Die ehemalige Fachbehörde und das jetzige Amt für Gesundheit in der Sozialbehörde unterstützen das Fachamt mit der Zuverfügungstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), der Vermittlung von Personalressourcen, fachlichen Vorgaben sowie ressourcengemäßer Ausstattung.
b) Wenn nein, warum nicht?
ohne