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Gesundheitsamt Altona – Arbeiten in der Krise Kleine Anfrage von Gabriele von Stritzky (CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 27.08.2020 Bezirksversammlung Ö 3.8

Sachverhalt

Die Gesundheitsämter der Bezirke haben in der Coronakrise große Aufgaben zu bewältigen. Aufgrund der neuen Herausforderungen wurde in den Gesundheitsämtern personell aufgestockt. Durch die Pandemie mussten neue Verfahrensweisen wie Isolation, Quarantäne und weiterer Hygienemaßnahmen entwickelt werden.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Wie sind die aktuellen Zahlen der unter Quarantäne/ Isolation stehenden Personen in Altona?

 

Zu 1:

In Altona leben zurzeit 40 auf Covid-19 positiv getestete Personen.

 

  1. Wie viele Fälle von Quarantäne und Isolation, insbesondere Kohortenisolation, gibt es momentan im Bezirk Altona und in welcher Form der Einrichtung (bitte aufschlüsseln nach Alten- und Pflegeheimen, Assistenzeinrichtungen und öffentlich-rechtlicher Unterbringung)?

 

Zu 2:

Häusliche Isolation: 24 Personen

Krankenhaus: 2 Personen

Öffentlich-rechtliche Unterkunft: 14 Personen

Alten- und Pflegeheime: 0

Assistenzeinrichtungen: 0

 

  1. Wann bzw. wie zeitnah erhalten die Personen die schriftliche Quarantäneanordnung und die Aufhebungsanordnung?

 

Zu 3:

Die schriftlichen Anordnungen werden in der Regel am Folgetag der mündlichen Anordnung verschickt, das Wochenende ausgenommen.

 

 

  1. Gibt es eine Regelung wann die Indexperson und die Personen aus der gleichen Hausgemeinschaft vor Aufhebung der Quarantäne nochmal getestet werden (insbesondere in den Gemeinschaftseinrichtungen wie Altenheim und öffentlich-rechtlicher Unterbringung)?

 

a)      Wenn ja, wie sieht diese aus und gilt diese Regelung nur im Geltungsbereich des Gesundheitsamtes Altona oder in ganz Hamburg?

 

Zu 4 a:

Eine Testung erfolgt nach individueller Prüfung akut (Tag 1) und im Verlauf (Tag 5-7) der Quarantäne.

Die Kriterien der Prüfung können der folgenden Grafik des Robert-Koch-Institutes entnommen werden

b) Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie sieht die momentane personelle Situation aus und um wie viele Stellen wurde das Gesundheitsamt aufgestockt?

 

Zu 5:

Es wurden 69 Stellen nach Art.9 (44) HB 2019/2020 bei der Finanzbehörde beantragt. Altona hat diese Stellen als Federführer für alle Gesundheitsämter beantragt. Dieser Antrag wurde am 10.07.20 genehmigt.

Strukturell wurde das Gesundheitsamt nicht aufgestockt.

 

  1. Wurden die zusätzlichen Stellen aus dem Personalpool des Bezirksamtes Altona bestückt?

 

Zu 6:

Nein.

a)      Wenn ja, aus welchen Abteilungen?

 

b)      Wenn nein, kommen die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Bezirksämtern bzw. Behörden (bitte Bezirksamt bzw. Behörde nennen) oder wurden diese von Extern eingestellt?

 

Zu 6 b:

Es wurden für die Kontaktnachverfolgung befristet Mitarbeiter mit unterschiedlichen Zeiträumen eingestellt oder über andere Institutionen abgeordnet (Beispiel MDK).

 

  1. Welche Qualifikationen bringen die Neueinstellungen mit?

 

Zu 7:

Befristete Neueinstellungen reichen über den Arzt bis hin zum Medizinstudenten.

 

  1. Sind von allen Alten- und Pflegeeinrichtungen für die neue Besuchsregelungen Hygienekonzepte vorgelegt worden und wie werden bzw. wurden diese geprüft?

 

Zu 8:

Nur in eindeutigen Zweifelsfällen oder beim Nachsuchen durch die Alten- und Pflegeinrichtungen wurden Hygienekonzepte – zwecks Abgleich – dem Gesundheitsamt vorgelegt. Eine entsprechende Sichtung erfolgte nachgehend. Das Fachamt Gesundheit Altona stand und steht stetig als beratender Ansprechpartner zur Verfügung.

Sofern noch  zusätzliche   Besuchsregelungen in einem Konzept erstellt wurden (i.d.R. im Hygienekonzept drin) wurden diese nur auf Anfragen vorgelegt. Laut VO war dies auch nicht zwingend notwendig.

 

  1. Wie werden nun die aufgrund der Lockerungsmaßnamen die regulären Aufgaben wie Belehrung nach § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) geleistet und wieviel personelle Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung?

 

Zu 9:

Die Zuständigkeit nach § 43 IfSG obliegt dem Fachamt Gesundheit Eimsbüttel.

 

  1. Für den Fall eines Anstiegs der Infektionszahlen auf mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, haben Bund und Länder beschlossen, dass mit sofortigen regionalen Beschränkungen zu reagieren ist. Verfügt der Bezirk Altona für dieses Szenario über genügend Personal, um die Nachverfolgung aller betroffenen Kontaktpersonen zu gewährleisten?

 

Zu 10:

Ja!.

 

a)      Wenn ja, wieviel Personal ist hierfür vorgesehen und bis zu welcher Anzahl an Neuinfektionsfällen sind die Kapazitäten des Gesundheitsamts Altona maximal ausgelegt?

 

Zu 10 a:

5 Personen bei 20 Tsd. Einwohnern werden gemäß Bundesvorgabe für die Kontaktnachverfolgung teils in Reserve vorgehalten. Das Projekt „Taskforce GA“ hat dafür ein Controlling Cockpit für alle Gesundheitsämter aufgebaut.

 

  1. Erhält das Bezirksamt Altona Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Aufgaben aufgrund der Corona-Pandemie durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration?

 

a)      Wenn ja, wie sieht diese aus?

 

 

Zu 11 a:

Die ehemalige Fachbehörde und das jetzige Amt für Gesundheit in der Sozialbehörde unterstützen das Fachamt mit der Zuverfügungstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), der Vermittlung von Personalressourcen, fachlichen Vorgaben sowie ressourcengemäßer Ausstattung.

 

b) Wenn nein, warum nicht?

 

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