20-4501

Gasstraße endlich zur Tempo-30-Zone machen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 30.11.2017 anliegende Drucksache 20-4131.1 beschlossen.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat hierzu mit Schreiben vom 05.02.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die Gasstraße grenzt an zwei bestehende Tempo-30-Zonen im Bahrenfelder Kirchenweg und in der Daimlerstraße. Die Gasstraße ist einseitig anbaufrei und auf der anderen Seite durch Einzelhandel geprägt und entspricht daher nicht dem Charakter einer üblichen Tempo-30-Zone. Diese kommen überwiegend zum Zweck der Verkehrsberuhigung in Wohngebieten zum Einsatz.

 

Die Polizei ist m.d.B. um Prüfung auf die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zugekommen, ob es aus konzeptioneller Sicht Gründe gibt, die der Einrichtung einer Tempo-30-Zone entgegensprechen. Hintergrund ist eine Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen des Gebietes durch die Integration des 500 m langen Abschnittes.

 

In der Gasstraße verkehrt weder eine Buslinie noch ist der Durchgangsverkehr von übergeordneter Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und dem der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der damit im Zusammenhang stehenden möglichen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der vorhanden Kita in der Gasstraße könnte einer Integration in die bestehende Tempo-30-Zone in diesem speziellen Einzelfall zugestimmt werden, um eine einheitliche Regelung für das Gebiet zu schaffen. Dies würde auch die Situation der Schülerinnen und Schüler, die mit dem Rad über die Gasstraße zur Max-Brauer-Gesamtschule fahren verbessern.  Ein Radweg ist hier nicht vorhanden, so dass die Schülerinnen und Schüler momentan den Gehweg nutzen.

 

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