Für mehr Legitimation und Transparenz: Direktwahl statt Ernennung der Bezirksamtsleitung im Bezirk Altona und in allen anderen Bezirken Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 7.7
Das Bezirksamt Altona übernimmt – genauso wie die anderen Hamburger Bezirksämter – zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge. Es ist für Altonas Einwohner*innen die unmittelbare Schnittstelle zur Verwaltung. Es verantwortet beispielsweise Leistungen wie Wohngeld, Grundsicherung und Sozialhilfe, die Arbeit der Gesundheitsämter sowie Jugend- und Sozialarbeit. Damit prägt es wesentlich die Wahrnehmung staatlichen Handelns vor Ort, ist jedoch in seiner politischenHandlungsfähigkeit stark eingeschränkt. Die meisten Entscheidungen, wie etwa das Haushaltsrecht, liegen beim Senat, der zudem jederzeit durch Evokation Aufgaben und Befugnisse an sich ziehen kann.
Obwohl die politische Macht klar auf Landesebene liegt, beeinflusst die Wahl der Bezirksamtsleitung dennoch die Ausrichtung eines Bezirks. Offene oder wechselnde Mehrheiten in den Bezirksversammlungen haben diese Wahl in der Vergangenheit verzögert – ein Ausdruck demokratischer Aushandlungsprozesse, der unterschiedliche Positionen sichtbar macht und neue Mehrheiten ermöglicht. Dass dies nicht immer den Leitlinien des Senats entspricht, ist Teil lebendiger Demokratie.
Für den Fall, dass sich in einer Bezirksversammlung innerhalb von neun Monaten nach Auslaufen der Amtszeit keine Mehrheit für eine neue Bezirksamtsleitung findet, will der rot-grüne Senat jetzt durch Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes die Befugnis an sich ziehen, selbst eine neue Bezirksamtsleitung anstelle der Bezirksversammlung zu bestimmen. Vorher müsste die Bezirksversammlung lediglich angehört werden. Damit würde die ohnehin begrenzte Gestaltungsmacht der Bezirke weiter beschnitten.
Um die politische Ausrichtung der Bezirke nicht allein parteipolitischen Mehrheiten oder dem Einfluss des Senats zu überlassen, sollte die Bezirksamtsleitung künftig direkt gewählt werden. In vielen Städten, die kleiner sind als die Hamburger Bezirke, werden Bürgermeister*innen direkt von der Bevölkerung gewählt. In Städten wie Bochum oder Münster, die eine ähnlich hohe Einwohner*innenzahl haben wie Hamburger Bezirke – in Wandsbek leben sogar deutlich mehr Menschen –, werden die Bürgermeister*innen ebenfalls direkt gewählt. Angesichts der Größe, Aufgabenfülle und Bedeutung der Bezirke erscheint es daher folgerichtig,auch hier die Bezirksamtsleitungen mit einem unmittelbaren Mandat auszustatten. Eine Direktwahl stärkt die demokratische Legitimation, schafft ein unmittelbares Mandat durch die Bürger*innen und erhöht Transparenz, Vertrauen und Beteiligung. Sie fördert die Nachvollziehbarkeit politischer Verantwortung, motiviert zur aktiveren Mitgestaltung und macht die Bezirksamtsleitungen unabhängiger von wechselnden Mehrheiten in den Bezirksversammlungen wie auch von Eingriffsmöglichkeiten der Landesebene. Damit würde zugleich mehr Stabilität und eine klarere Orientierung in der Verwaltungsführung erreicht.
Die Bezirksversammlung möge vor diesem Hintergrund beschließen:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, dem Senat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes zur Beschlussfassung und Einreichung in die Hamburgische Bürgerschaft vorzulegen.
Dieser Gesetzentwurf soll folgende Zielsetzungen beinhalten:
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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