Frage aus dem Haushalts- und Vergabeausschuss am 19. Dezember 2017 zur Übertragung von Politikmitteln zwischen den Bezirken Mitteilungsdrucksache des Amtes
In der Sitzung des Haushalts und Vergabeausschusses am 19.12.2017 wurde das Amt um Stellungnahme gebeten zu der Frage, inwiefern Politikmittel zwischen den Bezirken übertragen werden können.
Dazu teilt das Amt mit:
Politikmittel (Sondermittel, Mittel aus Gestaltungsfonds und aus Förderfonds Bezirke) können zwischen den Bezirken übertragen werden sofern die jeweiligen Bezirksversammlungen dies beschließen. Grundlage ist § 41 Abs. 2 der Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG).
Beispielsweise haben in 2017 die Bezirksämter Eimsbüttel und Nord knapp 60.000 Euro Mittel aus dem Förderfonds investiv gegen konsumtive Mittel getauscht.
Weitere Übertragungen wurden nicht durchgeführt.
ohne
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