22-2195

Finanzierung der Verweisberatung im Bürgerhaus Bornheide sichern Zuwendungsantrag des Diakonischen Werk Hamburg-West/ Südholstein vom 22.01.2026 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 09.04.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 09.04.2026 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-1834B beschlossen.

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) hat mit Schreiben vom 20.05.2026 wie folgt Stellung genommen:

Die Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe (SIN) sind ein wichtiger Baustein des Hamburger Hilfesystems. Sie fördern Integration und Teilhabe junger Menschen mit Fluchtgeschichte und ihrer Familien und sind Teil der Kinderschutzbemühungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU).

Bewilligte Mehrbedarfe für die SIN-Angebote in den letzten Jahren standen in engem Zusammenhang mit den Zugangszahlen Asyl- und Schutzsuchender in der Stadt. Die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöste Fluchtbewegung machte eine schnelle und starke Erhöhung des Etats der SIN-Angebote erforderlich. Die Zugangszahlen sind jedoch seit einiger Zeit wieder rückläufig. Kamen im Jahr 2022 noch mehr als 45.000 Asyl- und Schutzsuchende nach Hamburg, sank die Zahl bis 2025 auf unter 10.000. Gleichzeitig bestehen weiterhin längere Verweildauern im örU-System. Förderziel der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke ist, neben der Stärkung des Kinderschutzes und dem Aufbau von Beteiligungsstrukturen in den Unterkünften, die Anbindung der neu ankommenden Menschen an die bestehende soziale Infrastruktur und die Regelangebote im Sozialraum. Folglich kann trotz der nach wie vor hohen Belegung der Unterkünfte davon ausgegangen werden, dass die Bedarfe im Kontext der SIN-Förderung sinken. Vor diesem Hintergrund wurde im Sinne einer verantwortungsvollen Haushaltführung eine entsprechende Anpassung der zur Verfügung stehenden Fördermittel vorgenommen.

Viele Menschen mit Fluchthintergrund sind bereits in den Regelsystemen angekommen und nutzen die vorhandene Infrastruktur. Hamburg unternimmt vor allem im Regelsystem weiterhin große Anstrengungen zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Fluchtgeschichte. Hierbei sind unter anderem folgende Maßnahmen zu nennen: Im Rahmen der Familienförderung werden auch im Jahr 2026 zusätzliche Mittel für Angebote für geflüchtete Familien bereitgestellt.

In der Kindertagesbetreuung erfolgt Integration, indem unter anderem auf pädagogischer Ebene förderliche Maßnahmen, auch für einen erfolgreichen weiteren Bildungsverlauf, durchgeführt werden. Hierzu zählen in der Kindertagesbetreuung beispielsweise eine alltagsintegrierte und bei Bedarf spezifische Sprachförderung. Darüber hinaus sind Kitas sowie Stellen der Kindertagespflege wichtige Orte der Begegnung für Kinder und Elternteile im Stadtteil. Der Zugang für Kinder aus geflüchteten Familien wurde erheblicherleichtert. Die Angebote zur Nutzung der Kindertagesbetreuung bleiben im Jahr 2026 bedarfsgerecht bestehen.

Seit dem 16. Juni 2025 gilt zudem die bisherige in der Fachanweisung Kindertagesbetreuung enthaltene Regelung, wonach Kinder in Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen erst nach sechs Monaten einen Anspruch auf einen Kita-Gutschein haben, nicht mehr. Dies bedeutet, dass geflüchtete Kinder in Hamburg direkt die Möglichkeit haben, eine Kindertageseinrichtung zu besuchen oder von einer Kindertagespflegeperson betreut zu werden. Unabhängig von SIN-Mitteln informiert das Landesprogramm Kita-Einstieg Hamburg und berät Familien durch Kita-Kulturlotsinnen und -Kulturlotsen im Umfeld von Unterkünften in drei Bezirken über den Weg in die Kindertagesbetreuung. Hamburgweit können Einrichtungen der frühen Bildung für Familien, die nur wenig oder kein Deutsch sprechen, zum Einstieg in die Kindertagesbetreuung kostenlos Sprachmittlungsangebote über das genannte Landesprogramm nutzen.

Ebenso leisten die Hamburger Schulen einen zentralen Beitrag zur Integration. Die Beschulung geflüchteter und neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher ist in Hamburg seit Jahrzehnten geübte Praxis und gehört inzwischen zu den regelhaften Angeboten. Bei neu angekommenen Kindern mit Fluchthintergrund kann die Beschulung in der Regel umgehend ermöglicht werden. Die Zielsetzung der Vorbereitungsklassen ist stets, neu zugewanderte Kinder und Jugendliche mit oder ohne Fluchthintergrund ohne beziehungsweise mit nur geringen Kenntnissen der deutschen Sprache zügig in das Schulleben zu integrieren und ihre erfolgreiche Teilnahme an einem Bildungsgang zu gewährleisten. Die Schülerinnen und Schüler sollen Deutschkenntnisse auf einem Niveau erwerben, das es ihnen ermöglicht, dem Unterricht in einer ihrem Alter entsprechenden Regelklasse zu folgen und einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss zu erreichen. Dazu trägt auch bei, dass die Kinder und Jugendlichen mit der Beschulung automatisch an allen regelhaften Ganztagsangeboten teilnehmen können. Die Integration und Teilhabe von geflüchteten Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund ist im Übrigen Gegenstand zahlreicher Projekte und Unterstützungsmaßnahmen der für Bildung zuständigen Behörde. Darüber hinaus siehe auch Drs. 23/2542.

Die BSFB kann der in Ziffer 2 formulierten Aufforderung aus den oben genannten Gründen nicht nachkommen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta

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