21-0897

Fernwärmetrasse - Transparente Gegenüberstellung der Planvarianten! Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.05.2020
Ö 8.1
Sachverhalt

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) ist für die Sicherstellung der Energieversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig. Um dies unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten für die Zukunft zu gewährleisten, wird der Energiepark Hafen zur Fernwärmeerzeugung entwickelt. Geplant ist die Wärme durch eine neue Fernwärmeleitung von der Dradenau, mittels einer Elbquerung, durch den Hindenburgpark, die Parkstraße, den Klein-Flottbeker-Weg, die Straße Hünengrab bis zur Notkestraße zu leiten. Das Projekt soll in offener Bauweise in einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren fertiggestellt werden.

 

Die Baumaßnahmen für die geplante Südvariante werden Anwohner und Schüler auf ihrem Schulweg stark beeinträchtigen – insbesondere im Umfeld der Schulen, im Bereich der Waitzstraße, der Beselerstraße und entlang der Trassenführung.

 

Dies gilt auch für eine Vielzahl von Einzelhändlern, Betrieben, Kleinunternehmern, Praxen und Kitas. Im Zuge der Baumaßnahmen wurden behördlicherseits bereits notwendige Fällungen von über 40 Straßenbäumen, darunter Eichen und Kastanien von beachtlichem Alter und Wuchs, bestätigt.

 

Engagierte Bürger, Initiativen und der ansässige Bürgerverein befürchten eine gravierende Veränderung des Charakters der Ortsteile und des gewohnten Stadtteilbildes. In Veranstaltungen lokaler Initiativen, unter Einbeziehung von Lokalpolitikern und Bürgerschaftskandidaten, wurde deutlich, dass vor allem große Skepsis gegenüber den vorgestellten Varianten sowie der Methodik des Prüfverfahrens herrscht. Um Transparenz zu schaffen, muss eine allgemein verständliche Gegenüberstellung der geprüften Varianten für jeden Bürger einsehbar sein.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

Die Behörde für Umwelt und Energie wird gemäß § 27 BezVG gebeten:

 

  1. Eine Synopse zu erarbeiten, in der Nord- und Südvariante gegenübergestellt werden. Dieses Planwerk soll alle entscheidungsrelevanten Faktoren enthalten.

 

  1. Die Gegenüberstellung der Planvarianten soll in allgemein verständlicher Sprache verfasst sein, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine unabhängige Meinungsbildung bezüglich der Varianten zu ermöglichen.

 

  1. Die Gegenüberstellung der Planvarianten soll an geeigneter Stelle der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

 

Anhänge

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