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Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2019/2020 – Terminplanung und Übersicht der Rahmenzuweisungen und Fachausschüsse Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Der Senat hat im Rahmen seiner diesjährigen Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2019/2020 die Verteilung der Rahmenzuweisungen beschlossen (vgl. § 37 Abs. 3 BezVG).

 

Gem. § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen.

 

Nach bisheriger Rechtsnorm (Ziffer 6.5.3.2 der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung des Haushaltsplanes (VV-Aufstellung)) hatten die Bezirksversammlungen die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der Rahmenzuweisungen bis spätestens 15. Dezember eines jeden Jahres vorzunehmen. In Ermangelung einer Nachfolgeregelung wird diese Terminsetzung weiterhin zugrunde gelegt, da die Bewirtschaftung ab 01. Januar 2019 unter SNH gesichert sein muss.

 

Die Vorwegüberweisung der einzelnen Rahmenzuweisungen durch den Vorsitzenden der Bezirksversammlung an die jeweils zuständigen Fachausschüsse wird Ende August 2018 erfolgen.

 

Die Beratungen in den einzelnen Fachausschüssen erfolgen im September bis November 2018. Im September 2018 nimmt der Haushalts- und Vergabeausschuss Kenntnis von den Vorlagen des Bezirksamtes. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse werden anschließend dem Haushalts- und Vergabeausschuss zugeleitet. Dieser berät im November unter Teilnahme der betreffenden Dezernenten in einer weiteren Lesung über die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse und entscheidet dann über die Vorlage für die Bezirksversammlung. Die Bezirksversammlung beschließt in ihrer Sitzung Ende November abschließend über die Feinspezifizierung.

 

Anhänge

Terminplanung

Übersicht Rahmenzuweisungen und Fachausschüsse