20-4542

Faire Parkgebühren in Altona Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Mehr als 770.000 Autos waren im Jahr 2017 in Hamburg zugelassen - die Zahlen steigen seit Jahren und eine Umkehr des Trends ist noch nicht abzusehen. Verstopfte Straßen und Staus ohne Ende sind die Folge und das Parken wird in immer mehr Stadtteilen zu einer großen Herausforderung. Denn mehr Autos treffen auf weniger Parkplätze! Parkplätze gehen wegen Busspuren und Radwegen verloren, oder sind für die E-Mobilität oder Share- Fahrzeuge reserviert.

 

Dem Parkraummangel wird mit Parkraumbewirtschaftung begegnet. Entsprechende Zonen werden eingerichtet und kontrolliert und bewirken mancherorts durchaus eine gewisse Verbesserung der Situation. Nebenwirkung ist so gut wie immer ein erhöhter Parkdruck in angrenzenden Gebieten, denn viele Bürger und Bürgerinnen versuchen, einen kostenlosen Parkplatz zu finden. Kein Wunder – angesichts der hohen Gebühren.

 

In Hamburg sind die Parkplätze in der Parkraumbewirtschaftung in drei Gebührenzonen eingeteilt. Der Bezirk Altona befindet sich mit in der Gebührenzone 2, d.h. 0,20 Euro für 6 Minuten oder auch 2 Euro pro Stunde (Ausnahme: die Sternschanze, welche in der teuersten Gebührenzone 1 angesiedelt ist).

 

Dies bedeutet für Einzelhändler, Mandanten von Rechtsanwälten, Patienten von Praxen und Besuchern von Anwohnern in dem betroffenen Gebiet beträchtliche zusätzliche Kosten. Ein Arzt- oder Anwaltsbesuch kann leicht einmal drei Stunden dauern und kostet somit 6 Euro Parkgebühr. Und dies nicht in der Innenstadt, sondern am Stadtrand! So treiben diese Gebühren die Kunden der Geschäfte in den kleinen Einkaufsstraßen in die Einkaufszentren, da diese günstigere Gebühren und eine kostenlose erste Stunden anbieten können, was dem Einzelhandel verwehrt bleibt durch fehlende Technologien der Parkuhren. Nicht einmal eine Brötchen-Taste – bekannt aus vielen kleinen und größeren Städten – ist möglich! Bei vielen Geschäftsinhabern und ihren Kunden trifft dies auf völliges Unverständnis – was in Lübeck und Berlin funktioniert geht in Hamburg nicht?!

 

 

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung auf Antrag der CDU-Fraktion beschließen:

 

  1. Die zuständige Behörde wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, eine Änderung der Zuordnung aller parkraumbewirtschafteten Zonen zur Gebührenzone 3 im Bezirk Altona vorzunehmen. Dies gilt im besonderen Maße für das Parken rund um die kleineren Einkaufsstraßen wie z.B. in Blankenese und in der Waitzstraße. Darüberhinaus wird die Einführung der sogenannten „Brötchentaste“ gefordert, welche ermöglicht, während der gebührenpflichtigen Zeiten von 10.00 bis 18.00 Uhr die ersten "zehn Minuten" kostenlos zu parken.

 

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, sich im Zuge der Haushaltsberatungen bei der zuständigen Behörde für die obigen Änderungen einzusetzen.

 

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