20-4824

Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße nicht zu Lasten der umliegenden Straßen und ihrer AnwohnerInnen Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Behörde für Inneres und Sport wird nach § 27 BezVG aufgefordert, sich umgehend dafür einzusetzen, dass die aus den von Zufahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge betroffenen Abschnitten der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße ausgeschlossenen Fahrzeuge nicht in die umliegenden Wohnstraßen abgedrängt werden, sondern die ausgeschilderten Alternativrouten nutzen.

 

  1. Die Behörden sowie die städtische Unternehmen sollten auf Ausnahmegenehmigen verzichten und im Rahmen ihrer Fahrzeugdisposition sicherstellen, dass in den betroffenen Straßenabschnitten der Max-Brauer-Allee sowie der Stresemannstraße nur normgerechte Fahrzeuge eingesetzt werden.

 

 

Anhänge

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