Die Bezirksversammlung möge beschließen:
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Die Behörde für Inneres und Sport wird nach § 27 BezVG aufgefordert, sich umgehend dafür einzusetzen, dass die aus den von Zufahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge betroffenen Abschnitten der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße ausgeschlossenen Fahrzeuge nicht in die umliegenden Wohnstraßen abgedrängt werden, sondern die ausgeschilderten Alternativrouten nutzen.
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Die Behörden sowie die städtische Unternehmen sollten auf Ausnahmegenehmigen verzichten und im Rahmen ihrer Fahrzeugdisposition sicherstellen, dass in den betroffenen Straßenabschnitten der Max-Brauer-Allee sowie der Stresemannstraße nur normgerechte Fahrzeuge eingesetzt werden.