Erneuerung der Radaranlage für das Motorrettungsboot Greif 1 Zuwendungsantrag des DLRG Landesverband Hamburg e.V. (Bezirk Altona) Mitteilungsdrucksache des Amtes
Mit dem formlosen Eilantrag, eingegangen am 11.02.2019, beantragte der DLRG Landesverband Hamburg e.V. (Bezirk Altona) 6.000 Euro für die Erneuerung der Radaranlage für das Motorrettungsboot Greif 1.
Erst am 14.05.2019 ging aufgrund mehrmaliger Nachfragen der Formantrag mit dem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn samt Unterlagen ein. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Radaranlage offensichtlich bereits beschafft und eingebaut wurde. Laut Auftragsbestätigung von Sikom-Bühler vom 04.02.2019 wurde die Anlage am 04.02.2019 geliefert - aufgrund des Messeauftrages vom 23.01.2019. Beides lag sogar noch vor Erstellung des Eilantrages.
Gem. Nr. 3.3 der VV zu § 46 LHO dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind. Ausnahmen von Satz 1 sind im Einzelfall zulässig, […] mit Zustimmung der nach § 9 Absatz 2 bestellten Person. Aus einer Zulassung einer Ausnahme darf kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung hergeleitet werden.
Eine Ausnahme ist im Einzelfall zulässig, wenn das Vorhaben nicht rechtzeitig voraussehbar war und aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen keinen Aufschub duldet.
Der Beauftragte für den Haushalt konnte dem vorzeitigen Maßnahmebeginn nicht zustimmen. Der Zuwendungsantrag wurde daher mit Bescheid vom 15.07.2019 abgelehnt.
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