Erlass der Sondernutzungsgebühren für Weihnachtsmärkte in Altona 2020 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz
Letzte Beratung: 15.10.2020 Hauptausschuss Ö 5
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig bei Enthaltung einer Stimme aus der Fraktion GRÜNE und den Stimmen der Fraktion DIE LINKE, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Finanzbehörde wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, für die Weihnachtsmärkte in Altona ausnahmsweise im Jahr 2020 keine Sondernutzungsgebühren zu erheben.
Bei einem eventuellen Abbruch der aufgebauten Weihnachtsmärkte durch Verordnungsänderungen wird die Finanzbehörde gebeten, geeignete finanzielle Unterstützungen für die Gewerbetreibenden zu generieren.
Dringlichkeit ist gegeben, weil die Weihnachtsmärkte kurzfristig geplant, beantragt und genehmigt werden müssen.
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