20-4510

Erhöhung der Rahmenzuweisung Bürgerhäuser Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Das Bürgerhaus Bornheide ist seit vier Jahren an der Bornheide im Betrieb. Zur Finanzierung von Personal und Betriebskosten wurde zwischen dem Bezirksamt Altona und dem Diakonischen Werk als Träger von Beginn an vertraglich geregelt, dass Einnahmen (z.B. aus Vermietungen) an das Diakonische Werk gehen. Das Diakonische Werk ist gehalten, aus diesen Einnahmen sämtliche Kosten für den Betrieb des Hauses und der damit verbundenen Aufgaben zu finanzieren (Personal und Nebenkosten für den Betrieb des roten Bürgerhauses und des gesamten Bürgerhaus-Geländes). Zusätzlich erhält das Diakonische Werk aus der Rahmenzuweisung Bürgerhäuser rund 18.500 Euro pro Jahr als institutionelle Förderung, um damit verlässlich zumindest einen Teil der Personal- und Nebenkosten tragen zu können.

 

Während aus den Mieteinnahmen und der Regelförderung zusammen zwar bis heute Personal- und Nebenkosten refinanziert werden können, die zumindest den unmittelbaren Mietbetrieb des roten Hauses gewährleisten, ist diese Finanzierung für weitergehende Aufgaben auf diesem Weg unzureichend (z.B. Organisation und Durchführung von weiteren kulturellen Veranstaltungen, Arbeit an der Konzeption des Hauses als Stadtteil-Mitte, Etablierung des Hauses als interkulturellem Treffpunkt, Organisation und Umsetzung von Integrationsmaßnahmen und -kursen). Bisher sind neben zwei Halbzeitkräften lediglich Mitarbeiter auf Mini-Job-Basis und Ehrenamtliche für den gesamten Betrieb des gesamten Bürgerhauses zuständig.

 

In der Entwicklung des Bürgerhauses zu seiner jetzigen Größe und angesichts der zahlreichen neu hinzukommenden Aufgaben erscheint es daher nun sinnvoll eine Vollzeitstelle mit Leitungsfunktion einzurichten. Für die Finanzierung dieser Vollzeitstelle in der Art eines Kultur-/ Integrationsmanagers KAT 9 werden daher 76.000 Euro pro Jahr zusätzlich benötigt.

 

Begründung: Die Sozialdaten des Osdorfer Borns und seine erneute Ausweisung als RISE-Gebiet im Dezember 2014 machten deutlich, dass sämtliche Facetten der stadtteilbezogenen, kulturellen, interkulturellen und integrativen Arbeit intensiviert werden müssen, um Lebenssituation und Bildungschancen der Borner weiter zu verbessern. Diese Notwendigkeit gewinnt an Aktualität durch die Einrichtung von mehreren Unterkünften für öffentlich-rechtliches Wohnen im weiteren Umkreis des Osdorfer Borns (Osdorf, Lurup, Bahrendfeld).

 

 

Zusätzlich ist eine allgemeine Steigerung um 1,5% des Bürgerhaustitels vorzunehmen, um stetig steigende Personal-und Nebenkosten in allen Bürgerhäusern auszugleichen. Außerdem ist in der Drs. 21-6975 bereits für den Haushalt 2017/18 im Einzelplan 1.3 Bezirksamt Altona, Produktgruppe 211.02 jeweils 17.955 Euro beantragt worden. Eine Fortschreibung dieser Eckpunkte wird benötigt, um keine Kürzungen vornehmen zu müssen.

 

Die Bezirksversammlung Altona möge daher beschließen:

 

  1. Die Finanzbehörde wird nach § 27 BezVG gebeten, für das Bezirksamt Altona für den Doppelhaushalt 2019/20 das PSP-Element des Bürgerhaustitels 3-21102010-000002.01 um 76.000 Euro dauerhaft für eine Vollzeitstelle im Bürgerhaus Bornheide zu erhöhen.

 

  1. Zusätzlich wird die Finanzbehörde nach § 27 BezVG darum gebeten, eine jährliche Anpassung des Bürgerhaustitels für alle Bezirke um 1,5% für Personal- und Nebenkostensteigerungen vorzunehmen.

 

  1. Im Einzelplan 1.3 Bezirksamt Altona wird die Finanzbehörde außerdem nach § 27 BezVG gebeten, die Produktgruppe 211.02 um jeweils 17.955 Euro in den Eckwerten fortschreibend zu erhöhen.

 

  1. Die Bezirksamtsleitung wird nach § 19 (2) BezVG gebeten, die unter Punkt 1 bis 3 geforderten Erhöhungen bei der Finanzbehörde für den Doppelhaushalt 2019/20 einzuwerben und dem Kultur- und Bildungsausschuss zu berichten.

 

Anhänge

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