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Erhalt der Hirsche im Hirschpark – Bewahrung eines historischen Naherholungs- und Bildungsortes Antrag – FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 11.02.2026 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 3.2

Sachverhalt

Der Hirschpark im Stadtteil Othmarschen zählt zu den historisch bedeutendsten Parkanlagen im Bezirk Altona. Seit dem 19. Jahrhundert ist die Hirschhaltung prägender und namensgebender Bestandteil des Areals und damit untrennbar mit der Identität des Parks verbunden.

Mit dem Erwerb durch die damalige Stadt Altona in den 1920er-Jahren wurde der Park dauerhaft als öffentliche Grün- und Erholungsfläche gesichert. Bis heute ist er ein zentraler Ort der Naherholung sowie der Umweltbildung für Familien, Kitas und Schulen und leistet insbesondere in einer zunehmend verdichteten Stadt einen wichtigen sozialen und ökologischen Beitrag.

In den vergangenen Jahren wurde der Tierbestand jedoch zeitweise ausschließlich aus männlichen Damhirschen zusammengesetzt. Diese einseitige Bestandsstruktur führte insbesondere während der Brunftzeit zu verstärkten Rang- und Revierkämpfen mit erhöhtem Stress- und Verletzungsrisiko für die Tiere. Damwild ist eine polygame Herdentierart, deren natürliches Sozialgefüge auf Familienverbänden aus einem männlichen Tier sowie mehreren weiblichen Tieren mit Nachwuchs beruht. Eine rein männlich zusammengesetzte Tiergruppe widerspricht dem arteigenen Verhalten und verursacht vorhersehbare tierschutzfachliche Probleme.

Die daraus resultierenden Belastungen begründen jedoch keinesfalls die Abschaffung der Tierhaltung, sondern vielmehr die Verpflichtung zur Anpassung der Haltungsbedingungen. Nach den Leitlinien der Bundesregierung für Wild in Gehegen ist Damwild in geeigneten Sozialverbänden zu halten. Eine artgerechte Haltung im Familienverband entspricht diesen Vorgaben und reduziert Konflikte deutlich.

Das Tierwohl ist damit kein Argument gegen den Fortbestand des Bestandes, sondern ein klarer Auftrag zur fachgerechten Weiterentwicklung der bestehenden Haltung.

Vor diesem Hintergrund ist die diskutierte Aufgabe des Tierbestandes besonders kritisch zu bewerten, zumal in den vergangenen Jahren erhebliche öffentliche Mittel in den Erhalt und die Modernisierung der Anlagen investiert wurden, darunter:

Sanierung und Ertüchtigung der Gehege- und Zaunanlagen
Verbesserungen der Unterstände und Fütterungsbereiche
Sicherheitsmaßnahmen für Tiere sowie Besucherinnen und Besucher
• Instandhaltungsmaßnahmen im Parkumfeld

Eine Abschaffung der Hirsche würde diese Investitionen entwerten und den historischen sowie identitätsstiftenden Charakter des Parks grundlegend verändern.


Vor diesem Hintergrund beschließt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport:

  • Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) aufgefordert,
  1. den dauerhaften Erhalt der Hirsche im Hirschpark als historisch gewachsenes, namensgebendes und identitätsstiftendes Element sicherzustellen UND die Haltung des Damwildes verbindlich im Einklang mit den Leitlinien der Bundesregierung für Wild in Gehegen dauerhaft artgerecht im Familienverband (gemischte Herde aus weiblichen und männlichen Tieren mit Nachwuchs) zu organisieren, sodass Tierwohl, Bestandserhalt und Parkcharakter untrennbar miteinander verknüpft sind,
  2. von allen Maßnahmen abzusehen, die zu einer Abgabe oder Abschaffung des Tierbestandes führen würden,
  3. ein langfristiges Betriebs- und Finanzierungskonzept zu erarbeiten, das Planungssicherheit schafft und den historischen Charakter des Hirschparks wahrt,
  4. sich gegenüber der zuständigen Fachbehörde für eine verlässliche Finanzierung für den weiteren Betrieb und Unterhalt des Damwildgatters einzusetzen,
  5. gemeinsam mit dem Verein der Freunde des Hirschparks Blankenese und des Wildgeheges Klövensteen e.V. ein Spenden-, Patenschafts- oder Fördermodell unter Einbindung der Bevölkerung sowie lokaler Akteure (Unternehmen, Gewerbetreibende, Vereine) aufzulegen,
  6. die Entscheidungsprozesse zur Entwicklung, Reduzierung oder möglichen Aufgabe der Tierhaltung transparent aufzuarbeiten und der Bezirksversammlung darzustellen (Genese der Entscheidungen, Zuständigkeiten, fachliche Grundlagen sowie Beteiligung politischer Gremien), insbesondere zu prüfen, inwieweit gemäß § 19 BezVG eine frühzeitige Einbindung der politischen Gremien erforderlich gewesen wäre.
  • Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

das Bezirksamt Altona bei den oben genannten Maßnahmen finanziell und personell zu unterstützen und gemeinsam mit dem Bezirksamt Altona Verantwortung für den Fortbestand der Tierhaltung zu übernehmen.

Petitum/Beschluss

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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung und Weilterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

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Lokalisation Beta
Hirschpark Othmarschen

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