Ergänzungsdrucksache zur Drucksache 21-0444: Durchgeführte Naturschutzmaßnahmen 2018 / 2019 und geplante Naturschutzmaßnahmen 2020 Beschlussempfehlung des Amtes
In der Drucksache 21-0444: Durchgeführte Naturschutzmaßnahmen 2018 / 2019 und geplante Naturschutzmaßnahmen 2020 sind im Maßnahmenbereich B.) Geplante Einzelmaßnahmen Naturschutz für 2019 / 2020 die Punkte „Mögliche weitergehende Maßnahmen zur Entwicklung der Kiebitzpopulation in den Feldmarken (Unterstützung Zaunbau, Einzäunungen der Gelege, Herstellung von temporären Fachgewässern, Absicherung der Vogelbeobachtung und ähnliches)“ sowie „Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für verschiedene Bebauungspläne und Planfeststellungen“ aufgeführt.
Hierzu wurde um genauere Darstellung der geplanten Maßnahmen mit einem Bezug auf geplante Gehölzpflegearbeiten (Rückschnitt Ufergehölze und Knickpflege) gebeten.
Die geplanten Maßnahmen lassen sich wie folgt darstellen:
Aufgrund der notwendigen Umsetzung von zugeordneten naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen aus unterschiedlichen Bebauungsplänen sowie auch insbesondere zum Schutz und zur Entwicklung des Kiebitz und anderer bodenbrütender Wiesenvögel des Feuchtgrünlands ist es beabsichtigt, mehrere verschiedene Grünlandflächen in der Rissen-Sülldorfer Feldmark und in der Osdorfer Feldmark ab 2020 extensiver zu nutzen und artenschutzfachlich beeinträchtigenden Ufergehölzaufwuchs am Rande dieser Flächen zurückzuschneiden sowie gesetzlich geschützte Knicks und Feldhecken durchzupflegen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flächen und Maßnahmen:
In der Anlage werden diese Fläche jeweils einzeln dargestellt und die entsprechenden Gehölzbereiche herausgestellt. Die Flurstücke 32, 13, 172, 173 Rissen und das Flurstück 1342 Sülldorf befinden sich im städtischen Eigentum und sind an Landwirte verpachtet, das Flurstück 4788 befindet sich in Privateigentum.
5 Maßnahmenflächen mit Kennzeichnung der Gehölzpflegebereiche