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Entwurf zum Bebauungsplan Rissen 51 Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Für den Bebauungsplan Rissen 51 wird im Zeitraum von September bis Oktober 2018 die Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB vorgesehen. Zum Plangebiet wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB erarbeitet, um u.a. die Regelungsinhalte aus der Konzeptausschreibung mit den privaten Investoren vertraglich zu sichern. Der Vertragsentwurf soll noch vor der Öffentlichen Auslegung am 04.07.2018 im Rahmen einer Sprechersitzung mit allen Fraktionen der BV Altona besprochen werden.

 

Weiterhin wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Gutachten angefertigt, welche im Transparenzportal eingesehen werden können.

 

Die Inhalte der Gutachten werden aktuell noch in den Umweltbericht eingepflegt, dieser befindet sich daher noch in der Überarbeitung. Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden (Sommerpause), ist es erforderlich, den Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Rissen 51 bereits frühzeitig einzuholen.

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

Der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Rissen 51 wird zugestimmt.

 

Anhänge

Planzeichnung

Freiflächenplan

Detailplan

Verordnung

Begründung