Entwurf zum Bebauungsplan Bahrenfeld 35 (Änderung) Entwurf zum Bebauungsplan Blankenese 20 (Änderung) Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 17.06.2020 Planungsausschuss Ö 10
Für die Bebauungspläne Bahrenfeld 35 (Änderung) und Blankenese 20 (Änderung) wird im 3. Quartal 2020 die Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB vorgesehen.
Bei diesen Bebauungsplänen handelt es sich um eine Textplanänderung. Mit der Änderung der Bebauungspläne sollen Spielhallen, Wettbüros, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe in den Kerngebieten der Planbereiche ausgeschlossen werden. Im Bebauungsplan Blankenese 20 soll der Ausschluss nur in dem als „(B)“ gekennzeichneten Kerngebiet erfolgen. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die Wohnfunktion in den Gebieten und ihren Umfeldern zu stärken und zu schützen sowie einem Verdrängungsprozess, dem vorhandene Ladengeschäfte und Gewerbebetriebe durch den Ausbau und Zuzug von Spielhallen und Wettbüros ausgesetzt sein würden, entgegen zu wirken.
Durch die beabsichtigte Änderung der Bebauungspläne sind die sogenannten Grundzüge der Planung nicht betroffen. Dadurch kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuchs angewendet werden, womit auf eine Umweltprüfung verzichtet werden kann.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Der Öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanentwürfe Bahrenfeld 35 (Änderung) und Blankenese 20 (Änderung) wird zugestimmt.
Anlage 1: Bahrenfeld 35 (Änderung) – Verordnung
Anlage 2: Bahrenfeld 35 (Änderung) – Anlage zur Verordnung
Anlage 3: Bahrenfeld 35 (Änderung) – Begründung
Anlage 4: Blankenese 20 (Änderung) – Verordnung
Anlage 5: Blankenese 20 (Änderung) – Anlage zur Verordnung
Anlage 6: Blankenese 20 (Änderung) – Begründung
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