Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Einleitung für die Fragen:
Geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt sowie Belästigung beeinträchtigen insbesondere Frauen und ">Die Konzentration solcher Vorfälle in stark frequentierten Bereichen wie St. Pauli und St. Georg sowie bestehende Defizite bei Schutz- und Unterstützungsstrukturen machen eine differenzierte, geschlechtersensible Betrachtung und politisches Handeln dringend erforderlich.
Wir fragen die Behörde für Inneres und Sport, die Behörde für Gesundheit und Soziales sowie das Bezirksamt Hamburg-Mittedaher:
I. Entwicklung der Kriminalität
-
Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 2024 sowie im bisherigen Jahr 2025 und 2026 in Hamburg insgesamt registriert?
(Bitte nach Deliktgruppen aufschlüsseln.)
-
Wie viele Straftaten wurden im gleichen Zeitraum im Bezirk Hamburg-Mitte registriert?
(Differenziert nach Deliktgruppen und Jahren.)
-
Wie viele Straftaten wurden 2024–2026 in den Stadtteilen St. Pauli und St. Georg registriert?
-
Wie viele Fälle von geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Belästigung (inkl. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriffe, sexuelle Belästigung und weitere einschlägige Delikte) wurden 2024–2026
a) in Hamburg insgesamt,
b) im Bezirk Hamburg-Mitte,
c) in St. Pauli und St. Georg registriert?
-
Wie verteilen sich Betroffene und Tatverdächtige nach Geschlecht, Alter und ggf. Beziehung zueinander?
- Wie haben sich die Fallzahlen im Vergleich zu 2023 entwickelt?
-
Welche Erkenntnisse liegen zu Tatorten (öffentlicher Raum, Gastronomie/Nachtleben, ÖPNV, private Wohnungen) insbesondere in St. Pauli und St. Georg vor?
-
Welche Erkenntnisse bestehen zu Tatzeiten (Tageszeiten/Wochentage) und Häufungen?
-
Wie hoch ist die Aufklärungsquote dieser Delikte 2024–2026 (differenziert nach Gebiet und Deliktart)?
-
Welche Erkenntnisse liegen zu Fällen von geschlechtsspezifischer Belästigung unterhalb der Strafbarkeit (Catcalling, verbale Übergriffe) vor, insbesondere im öffentlichen Raum und Nachtleben?
II. Schutz, Prävention und Awareness
-
Welche konkreten Schutzvorkehrungen bestehen derzeit im öffentlichen Raum im Bezirk Hamburg-Mitte zur Verhinderung von geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Belästigung?
(Bitte differenziert nach Polizeipräsenz, Ordnungskräften, Beleuchtung, städtebaulichen Maßnahmen, Videoüberwachung.)
-
Welche besonderen Maßnahmen werden in St. Pauli und St. Georg - insbesondere Reeperbahn/Nachtleben - umgesetzt?
-
In welchem Umfang sind Awareness-Strukturen und -Teams etabliert, auch im Nachtleben? (z. B. Safer Space, Anlaufstellen, Awareness-Teams)
-
Gibt es feste oder mobile Anlaufstellen für Betroffene im öffentlichen Raum und Nachtleben (Reeperbahn)? Bitte Details zu Standort, Öffnungszeiten und Trägerschaft angeben.
-
Inwieweit arbeiten Behörden mit zivilgesellschaftlichen Initiativen, Clubs, Veranstaltern und sozialen Trägern zusammen, um Awareness und Prävention zu stärken?
-
Welche Schulungs- oder Sensibilisierungsmaßnahmen bestehen für Personal im Nachtleben (Polizei und Sicherheitsdienste), insbesondere im Umgang mit Belästigung und geschlechtsspezifischer Gewalt?
-
Welche Erkenntnisse liegen zur Wirksamkeit bestehender Schutz- und Awarenessmaßnahmen vor?
-
Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um in stark frequentierten Bereichen wie Reeperbahn die Sicherheit und den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung zu erhöhen?
-
Inwiefern werden Betreiber*innen von Clubs, Bars und Veranstaltungsorten, die im Rahmen von städtischer Organisation oder Förderung durch Hamburg oder den Bezirk Hamburg-Mitte stattfinden, verpflichtet oder unterstützt, Awareness-Konzepte umzusetzen?
Bitte darstellen: Vorgaben bei Genehmigung/Förderung, verpflichtende Konzepte, Mindeststandards.
-
Welche Schulungs- oder Sensibilisierungsmaßnahmen bestehen bei städtisch geförderten Veranstaltungen für Personal (Türsteher*innen, Sicherheitsdienste, Barpersonal), insbesondere im Umgang mit Belästigung, Grenzverletzungen und geschlechtsspezifischer Gewalt? Bitte darstellen: Pflicht, Inhalte, Durchführende, Kontrolle.
III. Strukturelle Rahmenbedingungen und Versorgung
-
Welche Auswirkungen haben bundesweite Kürzungen bzw. die unzureichende Ausstattung des Fonds Sexueller Missbrauch auf Unterstützungsangebote im Bezirk Hamburg-Mitte?
-
In welchem Umfang können Betroffene im Bezirk Hamburg-Mitte Leistungen aus dem Fonds in Anspruch nehmen? Bitte auch Zugangshürden darstellen.
- Wie bewertet der Senat die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Hamburg und speziell im Bezirk Hamburg-Mitte?
-
In welchen Bereichen bestehen Defizite bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention (Schutz, Prävention, Strafverfolgung, Koordinierung)?
-
Wie viele Plätze in Frauenhäusern stehen aktuell in Hamburg und im Bezirk Hamburg-Mitte zur Verfügung?
-
Wie hoch ist die Auslastung und wie viele Frauen mussten 2024–2026 abgewiesen werden?
-
Welche Maßnahmen wurden zur Kapazitätserhöhung von Frauenhäusern/Schutzunterkünften ergriffen?
-
Welche Planungen bestehen, um den Bedarf an Schutzplätzen - insbesondere für Frauen und weitere geschlechtsspezifisch betroffene Gruppen - künftig zu decken?
-
Inwieweit entspricht die Versorgung den Vorgaben der Istanbul-Konvention (Plätze pro Einwohnerinnenzahl)? In Hamburg Mitte?
-
Welche zusätzlichen finanziellen Mittel wurden seit 2024 für Prävention, Beratung und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Hamburg-Mitte bereitgestellt?
-
Wie stellt der Senat sicher, dass ausreichend niedrigschwellige, geschlechtersensible Angebote insbesondere für Frauen, queere Personen und Migrant*innen in Hamburg-Mitte existieren?