21-1340

Entschlammung des Fischteiches am Schlankweggraben und Maßnahmen zur Aufwertung des Lebensraumes Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.10.2020
Sachverhalt

Das von der Maßnahme betroffene Gewässer ist eines der beiden ehemaligen Fischteiche, deren Nutzungsaufgabe als Angelgewässer verbunden mit einer naturnahen Umgestaltung im Jahr 1989 stattfand. Das Kleingewässer befindet sich am westlichen Rand Hamburgs im Stadtteil Sülldorf auf dem Flurstück 1311 im Bereich der Sülldorfer Feldmark.

 

Der südliche Fischteich ist über Grünlandflächen von Norden her über den Feldweg 65 und weiter über den Feldweg 67 zu erreichen. Südlich des ehemaligen Fischteiches verläuft der Schlankweggraben in Richtung Nordwesten. Im Osten wir das Gewässer vom Panzergraben begrenzt.

 

Der ehemalige Fischteich und sein Umfeld gehören zum Biotopentwicklungsraum „Grünland“, für welches das Landschaftsprogramm mit integriertem Arten- und Biotopschutz eigene Entwicklungsziele und Maßnahmen definiert. Das Gewässer dient als Lebensraum und Trittstein für wassergebundene Arten und Retentionsraum bei Hochwasserereignissen.

 

Seit der naturnahen Umgestaltung im Jahr 1989 hat sich eine bis zu 1 m mächtige Sedimentschicht im Gewässer abgelagert und ein umfangreiches Großseggen-Ried im westlichen Teilbereich ausgebildet. Aus diesem Grund soll die Entschlammung für die ökologisch wertvollen Teile des ehemaligen Fischteiches schonend geschehen. So werden Teilbereiche aus naturschutzfachlichen Gründen von der Sedimententnahme ausgespart. Einzelne zu erhaltene Pflanzenbulten werden geborgen, sicher gelagert und nach Beendigung der Maßnahme wieder eingebaut.

 

Zusätzlich zu der im Rahmen der Gewässerunterhaltung/ Gewässersanierung durchzuführenden Entschlammungsmaßnahme werden kleinere Maßnahmen zur Aufwertung des Lebensraumes, wie im Pflege- und Entwicklungskonzept (Planula 2017) beschrieben, umgesetzt. Dazu zählen u. a. Aufweitungen/ Mulden im Bereich des Schlankweggrabens, die Initialbepflanzung mit regionaltypischen und standortgerechten Makrophyten im Norden des Teiches und die Entnahme von Gehölzschösslingen aus dem Großseggen-Ried. Die Baumaßnahme beinhaltet auch die Fällung der am Südufer stehenden Bäume (inklusive Stubbenrodung), die Umlagerung von Totholz, die Herstellung von Holz- und Reisigstapeln sowie die Entfernung von Unrat/ Vermüllungen.

 

Begründung der Maßnahme:

 

Im Gewässer haben sich größere Mengen an Sedimenten abgelagert. Die mittlere Sedimentmächtigkeit beträgt 49 cm. Die Ablagerungen von Sedimenten führen zu einem schlechten Sauerstoffhaushalt im Gewässer und langfristig zu einer vollständigen Verlandung des Gewässers. Zur dauerhaften Erhaltung des Gewässers als Lebensraum und Trittstein für wassergebundene Arten und der Aufrechterhaltung der wasserwirtschaftlichen Nutzbarkeit als Retentionsraum bei Hochwasserereignissen soll Sediment entnommen werden. Diese und weitere kleinere Maßnahmen werden u. a. zu einer Aufwertung der Habitateignung für Amphibien und potenziell vorkommender Libellenarten der Stillgewässer führen. Zur Reduzierung der Beschattung des Gewässers soll das Südufer von Gehölzen freigestellt werden. Dies wird sich positiv auf die Etablierung und Entwicklung von submerser Vegetation im Gewässer auswirken. Durch die geplanten Aufweitungen am Schlankweggraben werden kleinflächige Flachwasserzonen geschaffen, die u. a. den Ausfällungsprozess von Eisenocker begünstigen. Ziel der Entschlammung und der kleineren Maßnahmen ist die naturschutzfachliche Aufwertung des südlichen Fischteiches und des Schlankweggrabens als Teilumsetzung des vorangegangenen Pflege- und Entwicklungskonzeptes (Planula 2017).

 

Die Maßnahme resultiert aus dem Pflege- und Entwicklungskonzept für zwei Bereiche in der Sülldorfer Feldmark (Planula 2017), welche bereits dem Grünausschuss vorgestellt und denen am 03.12.20 zugestimmt wurde. Weiterhin erfolgte eine Detailabstimmung zu der Maßnahme mit der Landschaftsplanung (Herr Landgraf), da die Finanzierung aus dem Naturschutztitel erfolgt. Die Maßnahmenplanung wird eng mit dem Naturschutzamt der BUKEA abgestimmt (u.a. Ausnahmegenehmigung nach § 30 BNatSchG als Entscheidungsgrundlage vorhanden). Zudem wird während der Maßnahme eine ökologische Baubegleitung tätig sein.

 

Die Maßnahme soll ab Dezember 2020 umgesetzt werden und umfasst eine Bauzeit von 6 bis 8 Wochen.

 

Hinweis: Die Vorlage konnte in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 06.10.2020 aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden. Eine politische Zustimmung ist wegen des unmittelbar bevorstehenden Baubeginns dringlich.