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Einrichtung öffentlich zugänglicher Toilettenanlagen und Trinkwasserbrunnen zukünftig mitdenken Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 09.07.2025 RISE-Ausschuss Ö 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Planung und Umsetzung von Neubauten sowie der grundlegenden

Neugestaltung bestehender Gebäude insbesondere mit Mitteln des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) oder Mitteln des Stadtentwicklungsfonds ist sicherzustellen, dass öffentlich zugängliche Toilettenanlagen und Trinkwasserbrunnen vorgesehen und errichtet werden.

nftig ist dabei vor allem zu beachten, dass diese Toiletten und Wasserspender von außen zugänglich sind, um eine unabhängige Nutzung vom Gebäudeinneren zu ermöglichen.

Der Zugang zu Trinkwasser ist eng mit der Verfügbarkeit sanitärer Einrichtungen verknüpft. Öffentliche Toiletten sollten daher auch mit Trinkwasserbrunnen, Waschgelegenheiten und Wickeltischen ausgestattet sein.

In dicht besiedelten, sozial benachteiligten Quartieren ist die gesundheitliche Vorsorge durch öffentliche Infrastruktur besonders wichtig, da diese in vielen Quartieren noch fehlt. Daher wollen wir hier einen Fokus auf die RISE-Gebiete legen. Neben sozialen und gesundheitlichen Aspekten trägt die Bereitstellung öffentlicher Toiletten auch zur Sauberkeit und Attraktivität des Stadtbildes bei. Dies ist insbesondere in Gebieten mit hoher Frequentierung durch Passanten, Kinder oder ältere Menschen von Bedeutung.

Bei der Planung ist insbesondere zu beachten:

  • Die Standorte der öffentlichen Toilettenanlagen und Trinkwasserbrunnen sind gut sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Ebenso sind die jeweiligen Öffnungszeiten deutlich auszuschildern, um eine verlässliche Nutzung durch die Öffentlichkeit zu gewährleisten.
  • r den Betrieb, die Reinigung und die Instandhaltung der Toilettenanlagen sind klare Zuständigkeiten zu definieren. Ein fachlich fundiertes Betriebskonzept soll Maßnahmen enthalten, um Fehlnutzungen, Vandalismus und Missbrauch zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der RISE-Ausschuss der Bezirksversammlung, wie folgt zu beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten,

a) bei Planung von Neubauten sowie der grundlegenden Neugestaltung bestehender Gebäude mit Mitteln des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung oder Mitteln des Stadtentwicklungsfonds, die Errichtung von außen zugänglicher, öffentlicher Toilettenanlagen und Trinkwasserbrunnen zu prüfen und wenn möglich umzusetzen. Die Reinigung soll möglichst einfach für das Reinigungspersonal der Einrichtung oder über die Stadtreinigung Hamburg AöR durch bodenseitige Abläufe und Rinnen sein.

b) Dabei ist insbesondere auch auf die Planung von Wasch- und Wickelgelegenheiten zu achten und das Konzept der “Toilette für alle” zu berücksichtigen.

c) Bei erfolgreicher Prüfung ist ein Betriebskonzept mit Zuständigkeiten und Öffnungszeiten zu erstellen.

d) Dem RISE-Ausschuss ist regelmäßig Bericht zu erstatten.

  1. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird gemäß § 27 BezVG gebeten, die Reinigungskosten in Abstimmung mit dem Bezirk bereitzustellen, sofern die jeweilige Einrichtung, die die Gebäude betreibt, hier Unterstützung benötigt.
Petitum/Beschluss

Der RISE-Ausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
09.07.2025
Ö 4
Anhänge

ohne

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