20-4692

Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Ecke Barnerstraße/ Bahrenfelder Straße Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Sachverhalt

2013 brachte die Fraktion DIE LINKE den nachstehenden Antrag in den Planungsausschuss ein. Nach einem fast einjährigen fruchtlosen Hin- und Her durch Vertagungen, Verweisungen, Rücküberweisungen usw. griff die Fraktion GRÜNE im Dezember 2014 die Angelegenheit wieder auf und stellte den untenstehenden einstimmig angenommen Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Dieser Beschluss wurde nicht umgesetzt.

 

Antrag 02.10.2013: Stadtteilspezifisches Ortsbild erhalten
 

  1. Für das Gebiet in Ottensen, begrenzt durch die Straßen Bahrenfelder Straße, Völckersstraße, Borselstraße, Barnerstraße wird ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet mit dem Ziel, die vorhandenen Strukturen möglichst zu sichern, sowie Zeilen, die aus der Gründerzeit stammen oder noch älteren Datums sind, mit einem Erhaltungsgebot nach BauGB zu versehen.
  2. Bau-, Abriss- und Nutzungsanträge, die dieser Zielsetzung widersprechen, sind zurückzustellen.
  3. Der entsprechende Beschluss wird an den Hauptausschuss weitergeleitet, damit dieser stellvertretend für die Bezirksversammlung einen Einleitungsbeschluss vornimmt und die Bezirksamtsleiterin bittet, unverzüglich eine Grobabstimmung zu veranlassen und den Aufstellungsbeschluss vorzunehmen.

 

Niederschrift 03.12.2014:

Der Planungsausschuss beschließt einstimmig die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, welches eine mögliche verträgliche Nachverdichtung unter Wahrung des Gebietscharakters und der städtebaulichen Struktur sowie ggf. unter Berücksichtigung der Erhaltung der möglicherweise zu schützenden Eckbebauung Barnerstraße/ Bahrenfelder Straße zum Ziel hat.

 

Nunmehr stellt die Fraktion DIE LINKE den Antrag, diesen Beschluss endlich umzusetzen oder - hilfsweise - sofern er mittlerweile verjährt/ verfallen sein sollte - ihn in der vorgenannten Fassung erneut zu beschließen, um somit einen Aufstellungsbeschluss nach erfolgter möglicherweise neuerlich erforderlicher Grobabstimmung auf den Weg zu bringen.

 

Anhänge

ohne