22-1260

Eingabe zum Thema Hundeverbot Ohlsdorfer Friedhof und Botanischer Garten

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 21.07.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 4.2.4

Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Bürgereingabe:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Landbeck,

wir haben ein Familiengrab auf dem Ohlsdorfer Friedhof und seit etwa 2,5 Jahren einen Hund aus dem Tierheim Süderstraße.


r uns ist es sehr ärgerlich, dass wir zum Besuch des Grabes oder zur Grabpflege unsere Hundedameauch mit Hundeleine nicht mit auf den Friedhof mitnehmen können.
Selbstverständlich sollten Hundehalter aus Respekt vor den Gräbern und den Trauernden ihre Tierenicht freilaufen lassen und dafür sorgen das keine Verunreinigungen zurückbleiben.

Auf den kirchlichen Friedhöfen (z.B. in Altona bzw. Niendorf) ist ein Besuch mit Hund an der Leine möglich,ebenso auf jedem Friedhof in Schleswig-Holstein.


Ebenso ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass es im Botanischen Garten in Klein Flottbek,
den wir früher sehr gerne besucht haben, ein Hundeverbot gibt.


In botanischen Gärten in Schleswig-Holstein (z.B. Arboretum) darf der Vierbeiner seine Menschen angeleint begleiten.

Wir würden uns sehr freuen, wenn diese Beschränkungen möglichst kurzfristig überdacht
und - auch im Sinne anderer Hundehalter geändert werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg-Winterhude

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Keine

Lokalisation Beta
Klein Flottbek

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