20-5073

Eine echte Mitte für Alle ermöglichen: Wir machen die Harkortstraße zur inklusiven Brücke, nicht zur exklusiven Barriere! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.06.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 28.06.2018 anliegende Drucksache 20-4955E beschlossen.

 

Die Stellungnahme der Verkehrsdirektion 51 (VD 51) ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat mit Schreiben vom 22.08.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 4:

Art und Positionierung der Überquerungsanlagen sind an klare Kriterien gebunden. Dazu zählen Verkehrsstärken, die zulässigen Geschwindigkeiten und die erhobenen bzw. prognostizierten Fußgängerzahlen. Für die Anordnung von Lichtsignalanlagen sind in der Kombination wesentlich höhere Werte vorauszusetzen als etwa für eine Mitteltrennung oder einen Fußgängerüberweg. Die für die Anordnung von Lichtsignalanlagen zu Grunde zu legenden Werte liegen im Bereich der genannten Bushaltestellen nicht vor.

Für die auf Höhe der Kleiderkasse vorgesehene Fußgänger-Lichtsignalanlage sind die vorauszusetzenden Werte nachgewiesen worden. Sie wird dem Standard entsprechend mit akustischen Signalgebern ausgestattet.

 

Zu 5:

Die in der Antwort zu 4. aufgezählten Kriterien gelten auch für provisorische Lichtsignalanlagen. Verkehrs- und Straßenbaubehörde sind nach Prüfung gemeinsam zu dem Ergebnis gekommen, dass unter den bestehenden Bedingungen die Anordnung einer provisorischen Lichtsignalanlage im Bereich der Kleiderkasse nicht angemessen ist. Eine Mitteltrennung ist aus geometrischen Gründen vor Ort nicht möglich, daher wird dort kurzfristig ein Fußgängerüberweg eingerichtet. Damit sind die querenden Fußgänger gegenüber dem Kfz-Verkehr dauerhaft bevorrechtigt und müssen nicht auf Freigabesignal der Lichtsignalanlage warten.

 

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