20-4806

Ein Leben ohne Plastik: Der Gassi-Beutel gehört dazu - Nachhaltige Beschaffung jetzt! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.03.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 anliegende Drucksache 20-4640E beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat hierzu mit Schreiben vom 30.04.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Die primäre Bestimmung von Hundekotbeuteln ist es, den Halterinnen und Haltern eine praktische und zuzumutende Möglichkeit zu eröffnen, den Kot ihrer Hunde aufzunehmen, die gefüllten Beutel über die öffentlichen Papierkörbe oder die häusliche Restmülltonne zu entsorgen und damit ihrer gesetzlichen Kotbeseitigungspflicht nachzukommen. Sowohl für den Transport durch die Hundehalter als auch für die zeitversetzte Aufnahme wild entsorgter Beutel durch Reinigungskräfte sind Stabilität und dauerhafte Dichtigkeit der Beutel entscheidend. Zum Teil biologisch abgebaute Beutel aufzunehmen, wäre regulären und freiwilligen Reinigungskräften kaum zuzumuten. Man denke hier beispielsweise an die vielen freiwilligen Helfer (u.a. auch viele Kinder und Jugendliche), die sich an der jährlichen Frühjahrsputzaktion "Hamburg räumt auf" beteiligen. In der Folge würden vermutlich viele Beutel nicht aufgesammelt, sondern liegen gelassen.

 

Die Vorteile biologisch abbaubarer Hundekotbeutel kommen ausschließlich dann zum Tragen, wenn diese unsachgemäß entsorgt werden. Bei sachgemäßer Entsorgung über die Papierkörbe im öffentlichen Raum oder die häusliche Restmülltonne gelangen die Beutel wie vorgesehen in die Müllverbrennung. Die Ausgabe von biologisch abbaubaren Beuteln könnte sogar von den Nutzerinnen und Nutzern als Ermutigung zur unsachgemäßen Entsorgung missverstanden werden. Es stünde zu befürchten, dass ein achtloses oder gezieltes Wegwerfen durch den verbreiteten Einsatz biologisch abbaubarer Beutel weiter zunehmen würde.

 

Hundekot auf öffentlichen Wegen und in Grünanlagen ist nicht nur ein Verschmutzungsproblem, sondern kann wegen infektiöser Bestandteile auch ein Gesundheitsrisiko für die damit in Kontakt kommenden Menschen darstellen. Gerade unter großstädtischen Verhältnissen ist daher selbst im Falle der unsachgemäßen Entsorgung nach Ansicht der BUE die Schutzwirkung eines Gassibeutels wichtigstes Kriterium. Ein wirksamer Schutz kann aber durch biologisch abbaubare Beutel naturgemäß nicht dauerhaft gewährleistet werden.

 

Für die Gassibeutel, die von der Stadtreinigung Hamburg (SRH) beschafft und anschließend verteilt werden, gelten folgende grundsätzliche Anforderungen:

  • genormte Foliendicke und Belastbarkeit
  • vorgegebene Nennfüllmenge und Abmessung
  • vorgegebener Werkstoff und vorgegebenes Ausgangsmaterial (Neugranulat, Regenerat oder gleichwertiges Material), aus Kostengründen wird i.d.R. Regenerat verwendet
  • zwingende Vorgabe: Die für die Herstellung der Säcke aus PE verwendeten Hilfsstoffe (Einfärbung und Druckfarben) dürfen kein Cadmium oder sonstige die Umwelt belastende Substanzen enthalten. Die Aufdrucke müssen wasserfest sein. Die Säcke müssen schwermetallfrei sein.
  • Liefersicherheit
  • Kosten
  • Gasdichtigkeit
  • Klimaschutz und Luftreinhaltung: Bei der Herstellung wird möglichst geringer ressourcenschonender Materialeinsatz in möglichst umweltverträglichen Verfahren vorausgesetzt. Transportleistungen sollen in Fahrzeugen erbracht werden, die mindestens die Schadstoffklasse EURO IV oder höher erfüllen.

 

Der Begriff „biologisch abbaubar“ ist weder definiert noch geschützt und er wird deshalb nicht einheitlich verwendet. Laut einer Reihe von Verbänden ist z.B. die ökologische Vorteilhaftigkeit von biologisch abbaubarem Plastik nicht zwingend gegeben bzw. noch nicht geprüft worden.

 

Bei den Kommunen, die biologisch abbaubare Gassibeutel probeweise eingesetzt haben, spielten aufgrund der geringen Stückzahlen die Kosten, die etwa das Vierfache eines PE-Beutels betragen, eine untergeordnete Rolle. Vor- oder Nachteile zu den bisher verwendeten Beuteln konnten aufgrund der bisher kurzen Einsatzzeit noch nicht ermittelt werden.

 

Die BUE und die SRH haben sich in der Vergangenheit ausführlich mit Vor- und Nachteilen von biologisch nicht abbaubaren und abbaubaren Hundekotbeuteln auseinandergesetzt und aus den genannten Gründen von einer Beschaffung von biologisch abbaubaren Beuteln Abstand genommen.

 

Die SRH schreibt im Laufe dieses Jahres die Beschaffung der Gassibeutel neu aus. Die SRH wird die Überlegung aufnehmen, in einem Pilotversuch für ein eingeschränktes Gebiet rote Gassibeutel auszugeben, um zu prüfen, ob wegen der auffälligen Farbgebung weniger Beutel in die Umwelt gelangen.

 

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