21-0863.1

Durchgehende Absicherung und Abgrenzung des Friedrichshulder Wegs zum Bahngelände Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Ö 9.1
Sachverhalt

Die Bahngleise nördlich der Elbgaustraße am Friedrichshulder Weg in Lurup und auf der anderen Seite in Eimsbüttel, führen durch ein Wohngebiet. Es gibt zurzeit keine Bahngleissicherung, die das Betreten der Bahngleise durch z.B. spielende Kinder verhindert.

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) wird nach § 27 BezVG aufgefordert, sich mit der Deutschen Bahn in Verbindung zu setzen, um kurzfristig eine Einzelprüfung der Bahngleissicherung des Friedrichshulder Wegs zum Bahngelände vorzunehmen.

 

  1. Der schon vorhandene, alte Zaun zur Absicherung des Bahngeländes ist dabei zu erneuern.

 

 

Anhänge