20-4761

Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 27.02.2018 entschieden, dass Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge angeordnet werden können, wenn dies aus Gründen der Luftreinhaltung zum Gesundheitsschutz der betroffenen Bevölkerung erforderlich ist.

Damit können jetzt auch in Hamburg die mit der Aufstellung des Luftreinhalteplans im Juni 2017 beschlossenen Durchfahrtsbeschränkungen angeordnet werden.

 

In Altona sind nachfolgende Straßenabschnitte betroffen:

-          Max-Brauer-Allee Abschnitt von Julius-Leber-Straße bis Holstenstraße (ca. 580m)

-          Stresemannstraße Abschnitt von Kaltenkircher Platz bis Neuer Pferdemarkt (ca. 1.600m)

 

Anliegend erhalten sie eine ausführliche Präsentation, die eine Vielzahl häufig gestellter Fragen beantwortet.  

 

Anhänge

Häufig gestellte Fragen Durchfahrtsbeschränkungen