22-1883

Drucksache 22-0942 (weitergeleitet an BV als Beschlussempfehlung 22-1302)

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses Eimsbüttel vom 30.04.2025 wurde das Bezirksamt Eimsbüttel gebeten, bei den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Eimsbüttel

  1. Aktuelle Bedarfe abzufragen und
  2. anschließend zuwendungsrechtlich zu prüfen.
  3. Im dritten Schritt sollen die Bedarfe mit den bestehenden Zuwendungen abgeglichen und bewertet werden.
  4. Anschließend soll im Jugendhilfeausschuss über die Perspektive einer auskömmlichen Finanzierung berichtet werden.

Vorbemerkung:

Aufgrund der Komplexität der Abfrage wurde im Anschluss an den Beschluss eine Arbeitsgruppe aus Vertreter:innen aller Fraktionen, der freien Träger sowie der Verwaltung gegründet, die in drei Arbeitsgruppensitzungen gemeinsam einen abgestimmten Fragebogen entwickelt hat (Anlage 1). Anschließend wurde der Fragebogen an 60 Angebote durch die Verwaltung versendet. An die Beantwortung der Fragebögen wurde absprachegemäß von der Verwaltung erinnert. Von den 60 Angeboten haben 34 Angebote den Fragebogen bis Fristende beantwortet.

In der Vergangenheit hat sich der Jugendhilfeausschuss Eimsbüttel bereits mehrfach mit der Nicht-Auskömmlichkeit der Rahmen- und Zweckzuweisungen befasst. Auch die Verwaltung hat immer wieder auf strukturelle und akute Defizite in den genannten Förderbereichen hingewiesen. Die Verwaltung benennt im Wege des Haushaltsaufstellungsverfahrens regelhaft höhere Bedarfe, als anschließend zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der hamburgweit zur Verfügung stehenden Mittel wird von der Bürgerschafft beschossen. Die Verteilung des Gesamtansatzes zwischen den Bezirken wird über einen Verteilerschlüssel geregelt.

Hinzukommen für die Angebote der Jugendhilfe gestiegene fachliche Anforderungen, die sich sowohl aus veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, beispielsweise durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, aus veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und aus strukturellen arbeitsfeldspezifischen Rahmenbedingungen (beispielsweise Fachkräftemangel) ergeben. Aufgrund der in der Drucksache benannten vielfältigen Handlungsfelder der Jugendhilfe ergibt sich aus Sicht der Verwaltung zudem ein zum Teil unterschiedliches Bild.

Die Beantwortung der Drucksache und die Darstellung einer Perspektive für eine auskömmliche Finanzierung stellt insofern für die Verwaltung eine Herausforderung dar, da die Rahmenbedingungen maßgeblich von der Politik zu beeinflussen sind. In der Bürgerschaft wird die Höhe der Mittel beschlossen, während durch Beschluss des JHA die Mittel der Rahmenzuweisung verteilt werden.

Beantwortung der Drucksache:

  1. Ergebnisse der Bedarfsabfrage

Die Angebote, die eine Rückmeldung gegeben haben, haben insgesamt einen zusätzlichen Bedarf in Höhe 2.122.351,56€ mit Hilfe der Abfrage zurückgemeldet. Lediglich diese gemeldeten Bedarfe wurden aufgelistet. Die Verteilung der gemeldeten Bedarfe auf die Förderbereiche sowie die jeweilige Rückmeldequote ist wie folgt:

rderbereich

Gemeldeter Mehrbedarf

ckmeldequote

Rahmenzuweisung (RZ) OKJA /JSA

1.592.656,54€ (228.003,13€ entfällt auf die JSA und 1.364.653,41€ auf die OKJA)

76 % Insgesamt

(80 % bei OKJA)

(60 % bei JSA, davon 100 % bei freien Trägern)

Rahmenzuweisung (RZ) Familienförderung (FamFÖ)

69.779,57€

42,86 %

Rahmenzuweisung (RZ) SAJF

112.682,83€

100 %

Fremdbewirtschaftung (FBV) SAJF

248.837,79€

52,63 %

Fremdbewirtschaftung (FBV) SIN

98.394,83€

62,5 %

Fremdbewirtschaftung (FBV) Frühe Hilfen

0,00€

0 %

Gesamt

2.122.351,56€

56,67 %

Tabelle 1: Gesamtübersicht gemeldeter Mehrbedarf & Rückmeldequote

Nach Rückmeldung der Angebotennten aufgrund fehlender finanzieller Mittel zahlreiche Angebote und Maßnahmen nicht mehr im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden. Es wurde angegeben, dass beispielsweise Ferienprogramme, Gruppenarbeit und Veranstaltungen nur eingeschränkt möglich seien. Auch spezielle Angebote etwa Musikunterricht, Sport- und Kochprojekte, regelmäßige Essensangebote oder zusätzliche Öffnungszeiten nnten entfallen oder mussten reduziert werden.

Ferien- und Schwimmangebote würden nach Angaben der Träger nicht mehr in ausreichendem Umfang finanziert werden können, obwohl die Nachfrage steige. Ebenso sei es denkbar, dass pädagogisch begleitete Lernhilfenoder niedrigschwellige Formate wie Elternfrühstücke nicht mehr angeboten werden könnten. Einige Angebote geben an, dass gestiegene Besucherzahlen mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht mehr angemessen betreut werden könnten.

Darüber hinaus wird berichtet, dass Mittel für Honorarkräfte, Fortbildungen und Supervision nicht ausreichen würden, um auf aktuelle Herausforderungen wie Inklusion, geschlechterreflektierte Arbeit oder psychische Auffälligkeiten angemessen zu reagieren. Auch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen könnten nach Einschätzung der Träger nicht mehr im erforderlichen Umfang umgesetzt werden.

Insgesamt äern die Angebote die Sorge, dass die Angebotsvielfalt, die Qualität der pädagogischen Arbeit und die Teilhabechancen insbesondere für benachteiligte junge Menschen beeinträchtigt sein könnten, sofern keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stünden.

Diese Themen können aus Sicht der Verwaltung wie folgt untergliedert werden:

  1. Hauptsächlich wurde der Bedarf an weiterem Personal und Personalkostensteigerungen in Höhe 1.132.602,36€ genannt. Auf die einzelnen Förderbereiche verteilt sich dieser Mehrbedarf wie folgt:

rderbereich

Zusätzliche VZÄ

Mehrbedarfe incl. Tarifkostensteigerungen

RZ OKJA / JSA

16,35

962.909,51€

RZ FamFö

0,125

16.509,67€

RZ SAJF

0,5

32.592,58€

FBV SAJF

0,275

69.715,77€

FBV SIN

0,5

50.874,83€

FBV Frühe Hilfen

0

0

Gesamt

17,75

1.132.602,36

Tabelle 2: Übersicht Personalmehrbedarf

In den genannten Werten sind die Mehrbedarfe auf Grund zu erwartender Tarifkostensteigerungen eingerechnet, die die Träger für 2026 zwischen 2,2 % und 12 % erwarten. Die zusätzlichen Personalstellen sind im Wesentlichen zur Realisierung eines fachlichen Standards von 2,0 VZÄ (Vollzeitäquivalente) pro Einrichtung sowie für eine Disziplinerweiterung für Heilpädagogik in Form von Heilerziehungspflegerinnen in der OKJA benannt worden, um Anforderungen im Rahmen von inklusiven Öffnungen zu ermöglichen. Die Verteilung der Stellen, die Bemessung des Stellenumfangs anhand von Besucherzahlen und die daraus resultierenden Leistungsveränderungen wurden hingegen nicht hergeleitet.

  1. Neben den gestiegenen Personalkosten wurde ein Mehrbedarf bei den Raumkosten in Höhe von 507.666,33€ benannt, die sich hauptsächlich aus gestiegenen Mieten und einem barrierefreien Umbau der Einrichtungen ergeben. Die Verteilung auf die Förderbereiche ist wie folgt:

rderbereich

Mehrbedarf an Raumkosten

davon Umbaumaßnahmen /Instandhaltungen (ggf. Investionen)

RZ OKJA / JSA

372.937,50€

304.746,56€

RZ Familienförderung

9.500€

RZ SAJF

24.741,21€

15.938,00€

FBV SAJF

98.687,62€

4.316,55€

FBV SIN

1.800€

FBV Frühe Hilfen

0

Gesamt

507.666,33

325.001,11€

Tabelle 3: Übersicht Mehrbedarf Raumkosten

Auffallend ist, dass einige wenige Einrichtungen einen hohen Bedarf an Umbaumaßnahmen gemeldet haben, konkretere Pläne aber nicht vorgelegt haben. Das liegt aus Sicht der Verwaltung daran, dass weder in der Verwaltung noch bei den freien Trägern ausreichende baufachliche Expertise vorhanden ist, Kosten und bauliche Standards zu beschreiben und zu beziffern. Die gemeldeten Umbaumaßnahmen beziehen sich vorrangig auf den Abbau von Zugangsbarrieren. Hierre aus Sicht der Verwaltung zu prüfen, ob es sich teilweise um Investitionen handelt.

  1. r die fachliche Weiterentwicklung wurde darüber hinaus ein Mehrbedarf für Fortbildung, Supervision und Teamentwicklung in Höhe von 76.764,08€ benannt. Die Verteilung auf die Förderbereiche ist wie folgt:

rderbereich

Mehrbedarf Fortbildungen

RZ OKJA / JSA

49.755,93€

RZ Familienförderung

1.459,67€

RZ SAJF

2.864,48€

FBV SAJF

12.884,00€

FBV SIN

9.800€

FBV Frühe Hilfen

0

Gesamt

76.764,08

Tabelle 4: Übersicht Mehrbedarf Fortbildungen

Spezifischer Fortbildungsbedarf, der gemeinsam einrichtungsübergreifend aufgegriffen werden könnte, wurde nicht benannt. Zum Teil blieb der Verwaltung auch unklar, wie die Höhe der Kosten ermittelt wurde, weshalb die Verwaltung eher von Schätzungen ausgeht. U.a. wurde bspw. ein Fortbildungsbedarf zum Thema Inklusion und Ausländerrecht, ein Bedarf an Fall- und Teamsupervisionen sowie Teamentwicklungsprozessen genannt.

  1. r die Ausweitung von Angeboten wurde ein erhöhter Bedarf an Honorarmitteln in Höhe von 139.266,93€ benannt. Die Verteilung auf die Förderbereiche ergibt sich wie folgt:

rderbereich

Mehrbedarf Honorarmittel

RZ OKJA / JSA

112.153,60€

RZ Familienförderung

3.000€

RZ SAJF

7.556,82€

FBV SAJF

4.036,51€

FBV SIN

12.520€

FBV Frühe Hilfen

0

Gesamt

139.266,93€

Tabelle 5: Übersicht Mehrbedarf Honorarmittel

Welche konkreten Angebote und welche konkreten Auswirkungen auf die Öffnungszeiten und (Gruppen-)Angebote die erhöhten Honorarmitteln haben, blieb zum Teil offen. Unter anderem wurde bspw. die Ausweitung an Ausflügen, Ausweitung von aufsuchender Arbeit sowie geschlechterreflektierender Arbeit genannt.

  1. r die pädagogische Programmgestaltung wurde ein erhöhter Bedarf an Sachkosten in Höhe von 179.881,26€ benannt. Die Verteilung auf die Förderbereiche ergibt sich wie folgt:

rderbereich

Mehrbedarf Sachkosten

RZ OKJA / JSA

92.900€

RZ Familienförderung

3.000€

RZ SAJF

28.168,17€

FBV SAJF

32.413,09€

FBV SIN

23.400€

FBV Frühe Hilfen

0

Gesamt

179.881,26€

Tabelle 6: Übersicht Mehrbedarf Sachkosten

Auffallend in den Bedarfsmeldungen ist, dass einige wenige Einrichtungen sehr hohe Bedarfe, beispielsweise für Lebensmittel und dem Vorhalten von Essensangeboten, benannt haben. Darüber hinaus wurde teilweise der Bedarf für attraktive, aber sehr teure Freizeitaktivitäten benannt. An dieser Stelle stellt sich die fachpolitische Frage der Priorisierung im Rahmen der Haushaltsaufstellung. Außerdem wurden beispielsweise Notwendigkeiten für IT-Ausstattungen benannt.

  1. Ein Träger hat Bedarfe nach einer erhöhten Overheadpauschale benannt. Die Gesamtmehrbedarfe für die erhöhte Overheadpauschale wurden mit 86.170,65€ benannt. Die Verteilung auf die Förderbereiche ergibt sich wie folgt:

rderbereich

Mehrbedarf Overheadkosten

RZ OKJA / JSA

2.000€

RZ Familienförderung

36.310,23€

RZ SAJF

16.759,57€

FBV SAJF

31.100,85€

FBV SIN

0

FBV Frühe Hilfen

0

Gesamt

86.170,65€

Tabelle 7: Übersicht Mehrbedarf Overheadkosten

Aus den Gesprächen mit den Trägern weiß die Verwaltung, dass viele freie Träger einen höheren Bedarf haben, als in der vorliegenden Abfrage angegeben. Der Verwaltung liegen dazu aber keine konkreten Berechnungen der Träger vor.

  1. Zusammenfassend ergibt sich aus den einzelnen benannten Bedarfsmeldungen folgendes Bild:

rderbereich

PK

Raum

Supervision / Fortbildung

Honorar

Programm

Overhead

Gesamt

RZ OKJA / JSA

962.909,51€

372.937,50

49.755,93

112.153,60

92.900

2.000

1.592.656,54

RZ Familienförderung

16.509,67€

9.500€

1.459,67€

3.000€

3.000€

36.310,23€

69.779,70€

RZ SAJF

32.592,58€

24.741,21€

2.864,48€

7.556,82€

28.168,17€

16.759,57€

112.682,83€

FBV SAJF

69.715,77€

98.687,62€

12.884,00€

4.036,51€

32.413,09€

31.100,85€

248.837,79€

FBV SIN

50.874,83€

1.800€

9.800€

12.520€

23.400€

0

98.394,83€

FBV Frühe Hilfen

0

0

0

0

0

0

0

Gesamt

1.132.602,85€

507.666,33€

76.764,08€

139.266,93€

179.881,26€

86.170,60€

2.122.351,56

Tabelle 8: Übersicht über alle Mehrbedarfe

Neben den finanziellen Bedarfen haben die freien Träger im Wesentlichen folgende strukturelle Bedarfe gemeldet:

- Vereinfachung des Zuwendungsprozesses und ggf. Ausweitung auf eine „2-Jahres-Zuwendung“

- Automatische Refinanzierung von Tarifkostensteigerungen sowie Dynamisierung der Sachkosten anhand der Inflation

- Strukturelle Erhöhung der Overheadpauschalen, um Leitungs- und Verwaltungsstrukturen auf- und auszubauen

- Reduzierung von Verwaltungsaufwand bei freien Trägern

- Integration der „Ferienmittel“ in die Jahreszuwendung

Einige Angebote haben insgesamt auf fehlenden bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen, auf fehlende bezahlbare Mietflächen für pädagogische Angebote sowie auf fehlende Treffpunktmöglichkeiten und außerschulische Bildungsangebote r junge Menschen im öffentlichen Raum hingewiesen.

  1. Zuwendungsrechtliche Bewertung

Nach Einschätzung der Verwaltung sind die genannten Mehrbedarfe mit Ausnahme der Overheadkosten im Grunde zuwendungsfähig. Die Overheadpauschale muss weiterhin anhand der Dienstanweisung berechnet werden.

Bei den gemeldeten Bedarfen an Umbaumaßnahmen muss für jede Einzelmaßnahme geprüft werden, ob es sich tatsächlich um konsumtive Mittel, oder um Investitionen handelt. Dies kann anhand der gemeldeten Bedarfe für die Verwaltung nicht bewertet werden, dafür wären konkretere Planungen erforderlich.

Zu den strukturellen Bedarfen hat die Verwaltung folgende Einschätzung:

Eine Zwei-Jahres-Zuwendung ist im Grunde möglich, schafft aus Sicht der Verwaltung aber nicht die erhoffte Planungssicherheit und reduziert auch nicht den Verwaltungsaufwand bei den freien Trägern:

- Die Zuwendung lässt sich lediglich im Bereich der Rahmenzuweisung für zwei Jahre gewähren, da die Fremdbewirtschaftungsvereinbarungen in der Regel jährlich angepasst werden

- Unterjährige, kurzfristige und tarifbedingte Mehrbedarfe lassen sich schwer für zwei Jahre kalkulieren, in der Folge wären häufiger Ergänzungsanträge und Ergänzungsbewilligungen notwendig

- Durch den Doppelhaushalt, zu beschließen durch den Jugendhilfeausschuss, dürfte gleichzeitig bereits ausreichend Planungssicherheit vorliegen

- Auch bei einer 2-Jahres-Finanzierung müsste jährlich ein Verwendungsnachweis, ein Sachbericht und eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden

r die automatische Refinanzierung von Tarifkostensteigerungen benötigt das Bezirksamt Eimsbüttel unterjährig ausreichend Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsermächtigung. Entweder im Haushalt wird eine ausreichende Reserve dar gebildet, welche dann erst einmal nicht für die Angebote zur Verfügung stünden, oder es gibt eine entsprechende Ermächtigung durch die Fach- und Finanzbehörde. Beides liegt dem Bezirksamt Eimsbüttel derzeit nicht vor.

Bei der Bewilligung der Overheadpauschale hält sich das Bezirksamt Eimsbüttel an die Dienstanweisung zur Gewährung von Zuwendungen in den Bezirksämtern, hier insbesondere Einzelregelwerk 9. Darin sind die pauschalen Overheadkosten pro Zuwendungshöhe verbindlich angegeben:

Zuwendungsfähige Ausgaben

Pauschalierter Verwaltungsgemeinkostenanteil

10.001€ bis zu 54.999€

5,5 %

Ab 55.000€

5,4 %

Ab 60.000€

5,3 %

Ab 65.000€

5,2 %

Ab 70.000€

5,1 %

Ab 75.000€

5,0 %

AB 80.000€

4,9 %

Ab 85.000€

4,8 %

Ab 90.000€

4,7 %

Ab 95.000€

4,6 %

Ab 100.000€

4,5 %

Ab 105.000€

4,4 %

Ab 110.000€

4,3 %

Ab 115.000

4,2 %

Ab 120.000

4,1 %

Ab 125.000€

4,0 %

Ab 130.000€

3,9 %

Ab 135.000€

3,8 %

Ab 140.000€

3,7 %

Ab 145.000€

3,6 %

Ab 150.000€

3,5 %

Ab 155.000€

3,4 %

Ab 160.000€

3,3 %

Ab 165.000€

3,2 %

Ab 170.000€

3,1 %

Ab 175.000€

3,0 %

Tabelle 9: Übersicht Pauschalierter Verwaltungsgemeinkostenanteil

Eine Reduzierung von Verwaltungsaufwand könnte ggf. durch die Gewährung von Pauschalen erreicht werden, in denen aufwendige Spitzabrechnungen nicht mehr erforderlich sind.

  1. Abgleich mit den gewährten Zuwendungen

In der Regel übersteigen die Anträge und die Bedarfsmeldungen der freien Träger erheblich die zur Verfügung stehenden Mittel. Die Verwaltung legt deshalb seit vielen Jahren einen Mindestbedarf pro Projekt für das kommende Haushaltsjahr fest. In der Priorisierung geht die Verwaltung dabei wie folgt vor:

- Eine tarifgerechte Bezahlung des Personals bis TV-L ist gesichert. Eine darüberhinausgehende Finanzierung ist auf Grund des Besserstellungsverbots nicht möglich, wozu auch eine fiktive Tarifkostensteigerung zählt, da die Höhe der tatsächlichen Steigerungen vor Verhandlung nicht bekannt ist. In der Regel werden die Tarifkostensteigerungen unterjährig an die Zuwendungsempfangenden durch Ergänzungsbewilligungen weitergegeben, sofern ausreichend Ermächtigungen zur Verfügung stehen.

- Die Deckung aller vertraglichen Verpflichtung der freien Träger und der kommunalen Einrichtungen ist gesichert. Dazu gehören insbesondere Mieten, Betriebskosten, Versicherungen etc.

- Es gibt finanzielle Möglichkeiten für die Gestaltung der pädagogischen Angebote, wozu insbesondere Fach- und Honorarmittel gehören.

Anhand des pädagogischen Budgets erfolgt in einem Dialog zwischen Verwaltung und Angebot die Abstimmung der jeweiligen Leistungsvereinbarung. Mit der Leistungsvereinbarung sollen die bezirklichen Ziele erreicht sowie die Bedarfslagen im Sozialraum befriedigt werden. Dazu gehört es auch, die Zielgruppen, konkrete Ziele und Maßnahmen miteinander auszuhandeln.

Um zu einer besseren Einschätzung der Bedarfe im Sozialraum zu kommen hat die Verwaltung die Jugendhilfeplanung mit Veränderung ihres Organisationsaufbaus im Jugendamt neu aufgestellt. Dieses Planungsverfahren wird aktuell in einem Modell am Beispiel des südlichen Schnelsens erprobt und könnte sodann für zukünftige Bedarfserhebungen auch an anderen Standorten genutzt werden.

Die Verwaltung nimmt insgesamt wahr, dass die Erhöhungen der Rahmen- und Zweckzuweisungen der letzten Jahre die gemeldeten Mehrbedarfe der Angebote nicht abdecken. In der Regel können Planungs- und Steuerungsprozesse durch die sehr späte Mittelvergabe insbesondere in den Fremdbewirtschaftungsvereinbarungen nicht frühzeitig und verlässlich erfolgen. Neue Projekte können nur dann finanziert werden, wenn andere geschlossen oder reduziert werden. Bei den Trägern gibt es deshalb eine sehr unsichere Perspektive mit Blick auf die tatsächliche Mittelvergabe.

  1. Perspektive

Um eine bedarfsgerechte Finanzierung und Ausstattung der Jugendhilfeangebote über Zuwendungen im Bezirk Eimsbüttel sicherzustellen, könnte folgende Perspektive geprüft werden:

  1. Anpassung der Stellenpläne

Die Verwaltung schließt sich im Grunde der Einschätzung aus der Drucksache 22-1302 an, dass proEinrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung eine Mindestpersonalausstattung im Umfang von zwei Vollzeitäquivalenten (VZÄ)r das pädagogische Personal gegeben sein sollte. Dies ist sowohl mit Blick auf die Strukturqualität als auch mit Blick auf die fachliche Ausrichtung grundsätzlich zielführend.

Pro Beratungsangebotnnte sich die Verwaltung eine Mindestbesetzung von 1,5 VZÄ vorstellen, um einen fachlichen Austausch, eine diverse Besetzung in den Teams, die Teilnahme an den Fachgremien sowie Vertretungssituationen sicherzustellen.

Mit Blick auf eine mögliche Unterversorgung in bestimmten Gebieten sehen wir als Verwaltung zwei konkrete Beispiele:

In der FBV Frühe Hilfen incl. Bundesmittel fördert das Bezirksamt Eimsbüttel derzeit ein Familienteam beim Kinderschutzbund. Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, wäre pro Planungsgebiet jeweils 1,0 VZÄ Gesundheitsfachkraft und 0,5 VZÄ sozialpädagogische Begleitung sachgerecht. Zum aktuellen Zeitpunkt werden pro Planungsgebiet 0,5 VZÄ Gesundheitsfachkraft und 0,25 VZÄ sozialpädagogische Begleitung vorgehalten.

Die Verwaltung sieht für die Stadtteile Stellingen und Eidelstedt die Notwendigkeit, eine dritte institutionelle Erziehungsberatungsstelle in Eimsbüttel in freier Trägerschaft aufzubauen. Diesen Bedarf hat die Verwaltung bei der Fachbehörde bereits 2023 benannt, bisher aber nicht die notwendigen finanziellen Ressourcen dafür erhalten.

Der Gesamtstellenplan an geförderten VZÄrde nach Anpassung wie folgt aussehen:

rderbereich

VZÄ alt

VZÄ neu

RZ OKJA / JSA

26,97

30,89

RZ Familienförderung

4,75

4,75

RZ SAJF

5,75

5,5

FBV SAJF

22,11

21,77

FBV SIN

7,14

8,89

FBV Frühe Hilfen incl. Bundesmittel

6

7,5

FBV Erziehungsberatung

0

4

Gesamt

72,72

83,3

Tabelle 10: Übersicht Gesamtstellenplan

Die Reduzierung bei der RZ SAJF um 0,25 VZÄ sowie bei der FBV SAJF um 0,34 VZÄ ergibt sich daraus, dass die Jugendberatung Apostelkirche sowie der Stadtteilladen zukünftig vollständig aus der RZ OKJA/JSA finanziert werden könnte. Die Reduzierung des Stellenplans bei der FBV SAJF resultiert außerdem aus der Anpassung von Leitungsstunden in einzelnen Angeboten, wozu die Verwaltung unten einen Vorschlag macht.

  1. Zuwendungsvereinfachung

Das geltende Zuwendungsrecht ist komplex. Die freien Träger beklagen das aufwendige Verfahren. Grundsätzlich sollte der Fokus aus Sicht der Verwaltung zukünftig auf erzielte Ergebnisse und Wirkung der Angebote sein, zu denen auch eine grundsätzliche Erfolgskontrolle gehört, weniger auf kleinteilige Nachweise. Deshalb wird die Verwaltung Möglichkeiten einer Vereinfachung prüfen.

Der nachfolgende Vorschlag ist noch nicht abschließend zuwendungsrechtlich geprüft und steht deshalb unter Vorbehalt der tatsächlichen Realisierbarkeit.

r die Erreichung des Zuwendungszwecks könnte der Zuwendungsumfang zukünftig mit einheitlichen und pauschalen Werten kalkuliert werden. Dies würde Politik, Verwaltung und freien Trägern zu mehrPlanungssicherheit führen. Die grundsätzlichen Bestandteile der Zuwendung könnten beispielsweise zukünftig wie folgt ausgestaltet werden:

  • eine Pauschale für Personalkosten auf Basis der Personalkostenverrechnungssätze der Finanzbehörde (PKV) r das pädagogische Personal in den Angeboten. Die Personalkosten werden im Verwendungsnachweis der Träger nach der tatsächlichen Besetzung spitz abgerechnet. Dieses Verfahren würde das Antragswesen erheblich vereinfachen. Die PKV-Werte ändern sich entsprechend den Tarifabschlüssen, sodass die Erhöhungen an die Zuwendungsempfangenen weitergegeben werden können, sofern ausreichend Ermächtigungen vorliegen.
  • Zusätzlich könnte ein pauschaler Aufschlag auf die PKV-Werte für Leitungstätigkeiten in den Projekten von 5,6 % gewährt werden. Dieser Prozentsatz könnte es den Trägern zukünftig einheitlich ermöglichen, eine zu den jeweiligen Projektleitungen zusätzliche übergeordnete Leitungsstruktur in den Projekten aufzubauen. Diese projektbezogene übergeordnete Leitung hätte die Aufgabe, das pädagogische Personal bei der Arbeit zu unterstützen, die Konzepte regelmäßig weiterzuentwickeln, sich an der Weiterentwicklung der Eimsbüttler Jugendhilfe strukturell umfassend zu beteiligen sowie Eigen- und Drittmittel einzuwerben. Rechnerisch ermöglicht dieser Wert eine Führungsspanne von 1:20 bezogen auf alle Mitarbeitenden. Die Höhe der Pauschale berechnet sich anhand der tatsächlich nachgewiesenen Personalkosten im Verwendungsnachweis.
  • Zusätzlich könnte darüber hinaus ein pauschaler Aufschlag auf die PKV-Werte für Verwaltungstätigkeiten in den Projekten von 4,1 % gewährt werden. Dieser Prozentsatz rde es den Trägern zukünftig einheitlich ermöglichen, in Abgrenzung zu den Overheadkosten projektbezogene Verwaltungstätigkeiten abzubilden sowie die Unterstützung bei der Eigen- und Drittmittelakquise und Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Rechnerisch ermöglicht dieser Wert eine Spanne Verwaltung von 1:20 Die Höhe der Pauschale berechnet sich anhand der tatsächlich nachgewiesenen Personalkosten im Verwendungsnachweis. Mit dieser Pauschale sind alle projektbezogenen Verwaltungstätigen abgegolten, weitere Kosten könnten nicht anerkannt werden.
  • Die individuelle Ermittlung und Berechnung von sämtlichen Miet- und Betriebs-, Reinigungs-, Bewirtschaftungs-, Instandhaltungs- und Sachkosten ist für die Angebote und für die Verwaltung umfangreich und arbeitsaufwendig. Gem. dem jährlichen Rundschreiben der Finanzbehörde zu den Arbeitsplätzen in der Hamburger Verwaltung werden diese Kosten innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg nicht individuell, sondern anhand der festgelegten Arbeitsplatzpauschale pauschalberechnet. Diese beträgt aktuell 9.302€r einen Arbeitsplatz mit PC-Ausstattung. Mit dieser Pauschale pro Mitarbeitenden sindmtliche jährliche Ausgaben (Miete, Reinigung, Verbrauchskosten, Instandhaltung, Versicherungen etc.) sowie Sach- und Fachmittel pauschal abgedeckt. Zusätzliche Kosten werden nicht anerkannt. Wir schlagen vor, zu prüfen, ob dieses Verfahren auch sinngemäß im Bereich der Zuwendungen angewendet werden könnte. Die Arbeitsplatzpauschale nntehrlich angepasst werden. Eine Spitzabrechnung re dann nicht mehr erforderlich.
  • r jede VZÄnnten zukünftig 500€ p.a. für Fortbildung und Supervision bewilligt werden, die im Verwendungsnachweis spitz abgerechnet werden.
  • Die Angebote könnten zukünftig einen einheitlichen Sockelbetrag für den pädagogischen Fachmittelbedarf erhalten, der auch Honorarmittel umfasst. Dieser wird im Verwendungsnachweis spitz abgerechnet. Für die Kalkulation beträgt dieser Sockelbetrag in den OKJA- und Familienförderungseinrichtung 25.000€, in der Jugendsozialarbeit 5.000€, sowie in SAJF, SIN, EB undFamilienteam 20.000€.
  • Zur Abdeckung nicht einzeln zuordenbarer projektbezogener Neben- und Sachkosten nnte eine zusätzliche Restkostenpauschale / Risikoaufschlag in Höhe von 5% auf alle zuwendungsfähigen Ausgaben (bis auf die Overheadkosten) gewährt werden. Die Abrechnung erfolgt pauschal anhand der tatsächlich nachgewiesenen Gesamtkosten im Verwendungsnachweis.
  • Die Verwaltungsgemeinkostenpauschale (Overheadpauschale) sollte zukünftig weiterhin anhand des Einzelregelwerk 9 gewährt werden. Sie richtet sich pauschal anhand der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Damit sind alle sonstigen Kosten (Personalverwaltung, Betriebsrat, allgemeine Verwaltungstätigkeiten, Geschäftsführung, Geldverkehr etc.) pauschal abgegolten. Die Zuwendungen werden auch zukünftig als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Fehlbedarfsfinanzierung bedeutet, dass die Träger angemessene Eigenanteile einbringen müssen. Dieser beträgt in der Regel 5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und sollte zukünftig pauschal und einheitlich in den Zuwendungen berücksichtigt werden. Durch den Auf- und Ausbau der für die Akquise notwendigen Leitungs- und Verwaltungsstrukturen könnte der Eigen- und Drittmittelanteil aus Sicht der Verwaltung auch erhöht werden.

Die fachliche Steuerung erfolgt über die Leistungs- und Zweckbeschreibung, in denen die konkreten Qualitätsentwicklungen, die Ziele und die Wirkungen abgebildet werden und die wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel vereinbart werden. Darin sollten die erhobenen Bedarfe aus der Jugendhilfeplanung aufgegriffen und befriedigt werden.

  1. Erhöhung der Mittel

Damit zukünftig die vorgeschlagenen pauschalen Beträge und Richtwerte für die Bestandssicherung und qualitativen Ausgestaltung der Angebote zuwendungserhöhend gewährt werden können, sind aus Sicht der Verwaltung folgende Beträge in den einzelnen Förderbereichen notwendig. Tarifkostensteigerungen für 2026 sind noch nicht berücksichtigt, da die Tarifparteien sich noch in der Verhandlung befinden:

rderbereich

Volumen 2026

Benötigtes Volumen

Fehlbetrag

RZ OKJA / JSA

3.511.000€

4.365.042,61€

- 854.042,61€

RZ Familienförderung

696.000€

820.952,71€

- 124.952,71€

RZ SAJF

659.000€

615.697,57€

+43.302,43€

Gesamtfehlbetrag, da deckungsfähig

4.866.000€

5.801.692,89€

- 935.692,89€

FBV SAJF

2.148.392

2.440.498,73

- 292.106,73

FBV SIN

907.223,00

(incl. 307.216 temporäre Mittel)

1.026.723,77

- 119.500,77

FBV Frühe Hilfen (incl. Bundesmittel)

371.521€

(incl. 105.030 temporäre Mittel)

673.290,99€

-301.769,99€

FBV EB

0

412.402,74€

-412.402,74€

Gesamt

8.293.136

10.353.609,12

-2.061.473,12

Tabelle 11: Übersicht über alle Fehlbeträge

Das genannte Volumen, die derzeit zur Verfügung stehen, beinhalten in der FBV SIN und FBV Frühe Hilfen temporäre flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe, die aus Sicht der Verwaltung dringend verstetigt werden müssen. Ansonsten würde sich der Fehlbetrag entsprechend erhöhen.

Sollten die entsprechenden Mittel nicht erhöht werden,nnte gemeinsam zwischen Politik, Verwaltung und freien Trägern ein Mindestmaß an Ausstattung pro Angebot in einem Grundlagenbeschluss vereinbart werden. Bei der Verteilung der Ressourcen würde dies dann ggf. zu einer Reduzierung der Mittel bei größeren Angeboten führen, sofern weiterhin der Bestand und damit die Anzahl an Angeboten gesichert werden soll.

Sollte ein solcher Grundlagenbeschluss vereinbart werden, könnten darin auch mit Blick auf die handlungsrelevanten Themen qualitative Leistungskriterien vereinbart werden. Dies betrifft beispielsweise Öffnungszeiten pro VZÄ, Mindestöffnungszeiten, Mindestbesetzung pro Öffnung, Wochenend-, Abend- und Ferienöffnungen sowie Anzahl von Gruppenangeboten. Dieser Beschluss könnte auch Instrumente der Wirkungsmessungen mit Blick auf die bezirklichen Ziele sowie die ermittelten Bedarfe innerhalb der Sozialräume enthalten.

Lokalisation Beta
Stellingen Hamburg

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