21-1374

Dringende Aufstockung der Platzwarte auf Bezirkssportanlagen in Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.08.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.11.2020
29.10.2020
Ö 7.34
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.08.2020 anliegende Drucksache 21-1076.2 beschlossen.

 

Von der Bezirksamtsleitung wurde mit Schreiben vom 09.09.2020 (s. Anlage) mitgeteilt, dass der Beschluss keine Bindungswirkung gegenüber dem Bezirksamt entfalten kann, ohne dass es dazu einer Beanstandung bedarf.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 19.10.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1 und 2:

Die zuständigen Behörden und Ämter entscheiden im Rahmen ihrer jeweiligen Personal- und Ressourcenplanung entsprechend den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen eigen-ständig über ihre Personalausstattung; bei Bezirkssportanlagen wäre dies das jeweilige Bezirksamt.

Zusätzliche stellentechnische und finanzielle Bedarfe unterliegen unterjährig zudem den Regelungen der ‚Personalwirtschaftlichen Maßnahmen, strukturelle Bedarfe sind im Rahmen der nächsten Haushaltsplanaufstellung zu beantragen.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes 2021/2022 zusätzliche Ermächtigungen in Höhe von insgesamt 300 Tsd. Euro für Betriebs- und Unterhaltskosten für an Dritte überlassene Sportanlagen bereitgestellt werden sollen. (siehe auch Drs. 21/19948). Der Anteil, der davon auf das Bezirksamt Altona entfällt, beläuft sich auf rd. 22,8 Tsd. Euro.

 

Anhänge