Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedarfe im Sportbereich und Sportflächenbereich und der noch zu geringen ausgewiesenen Gemeinbedarfsflächen im jetzigen Entwurf, wird das Bezirksamt nach § 19 (2) BezVG aufgefordert,
- im Bebauungsplan und im Masterplan die Fläche für eine wettkampftaugliche Dreifeldsporthalle, insbesondere für die Sportarten Fußball, Futsal, Hockey, Handball etc., zu realisieren. Dabei ist von der Größenordnung darauf zu achten, dass notwendige Sekundarflächen (z.B. kleine Tribüne/ Kaffeeklappe etc.) im Flächenbedarf berücksichtigt werden.
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die Bedarfe für Sportflächen vor dem Hintergrund der wachsenden Bevölkerung und der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in diesem Gebiet und im näheren Umfeld erneut kritisch zu prüfen.