20-5019.1

Dreifeldhalle "Holsten-Quartier" Entwicklung des Holsten-Quartiers Mitteilungsdrucksache zu den Beschlüssen der Bezirksversammlung vom 26.04.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 26.04.2018 anliegende Drucksachen 20-4731E und 20-9040 beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 30.07.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Für die Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksversammlung Altona (Drs. 20-4731E und Drs. 20-9040, beide vom 26.04.2018) zum Bebauungsplanverfahren „Altona Nord 28 – Holsten“ ist eine Vielzahl von Verhandlungsschritten und Verhandlungsgesprächen mit unterschiedlichen Fachbehörden (BSW, BUE, BSB, BASFI, BWVI, KB), bezirklichen Altonaer Fachämtern (MR, WBZ, VS, SR, JA), außerbehördlichen Institutionen wie Sportvereinen, Sozialeinrichtungen, Inklusionsvertretern, Kulturtreibenden, Kinder- und Jugendeinrichtungen, verschiedenen Interessenverbänden etc. erforderlich. Die sich daraus ergebenden umfangreichen und vielfältigen Arbeitsaufträge und Arbeitsschritte werden durch das Bezirksamt Altona kontinuierlich abgearbeitet. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Altona Nord 28 - Holsten“ wird das Bezirksamt Altona den Planungsausschuss, wie in den Jahren 2017 (Sitzungen vom 04.01.17, 18.01.17, 19.04.17, 19.07.17, 01.11.17) und 2018 (Sitzungen vom 17.01.18, 07.02.18, 21.03.18, 13.04.18) bereits geschehen, regelmäßig über alle Arbeits- und Planungsschritte, die das Holstenareal betreffen, ausführlich unterrichten und stets den aktuellen Sachstand wiedergeben.

 

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 28.08.2018, ergänzend zu der bisherigen Mitteilung, wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt wird die im Beschluss genannten Anforderungen in die Verhandlungen mit der SSN Group über einen städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des Holsten-Areals einbringen.

 

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