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Die zweite Welle ist da – Obdachlose in Hotels 2.0 Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.10.2020
27.08.2020
Ö 8.6
Sachverhalt

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit hat in der Sitzung vom 15.06.2020 aus der Weiterleitung aus der Bezirksversammlung vom 28.05.2020 gegen die Stimmen der Linken beschlossen, den Antrag auf die Unterbringung von obdachlosen Menschen u.a. in Altonas Hotels, in dem bis Ende August zunächst 300 Zimmer anzumieten sind, abzulehnen.

 

Begründet wurde dies damit, dass sich die Pandemie zu diesem Zeitpunkt entspannen würde und die Einheitsgemeinde zuständig sei.

 

Die Corona – Pandemie zieht derzeit wieder an. Mehr als 2.000 Neuinfektionen sind derzeit pro Tag zu verzeichnen. Soziale Einrichtungen gerade für Menschen ohne Unterkunft haben massiv mit Hygieneschutzkonzepten zu kämpfen, sodass die Arbeit und damit die Versorgung der betroffenen Menschen massiv eingeschränkt ist. Weiterhin ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen in der Vergangenheit zu erwarten, dass die wichtigen Infrastrukturen für die Betroffenen wieder geschlossen werden. Das darf nicht sein. Gerade Menschen ohne Unterkunft haben ein Recht und Anspruch darauf, dass ein Sozialstaat gerade in der Krise Existenzsicherung und Sicherheit gewährleistet.

 

Menschen ohne Unterkunft haben eben keine Möglichkeit, sich sicher in die eigene Wohnung zurückzuziehen. Die Corona – Pandemie verlangt in dieser komplizierten alle belastende Situation nach einfachen, unkomplizierten Lösungen. Das privatfinanzierte Projekt, in dem Menschen in Hotels untergebracht worden sind, wird durch die Fachwelt und alle beteiligten Hotels durchweg als positiv bewertet. Es ist ein einfacher, effektiver Weg, Menschen ohne Unterkunft schnell Hilfe und Rückzugsräume in dieser Ausnahmesituation zu verschaffen. Nebeneffekt ist dabei ein Zur – Ruhe – Kommen sowie ein Leben in Würde und Respekt. Das haben die Menschen verdient, das ist humanistisches Handeln.

 

Da es nicht zu erwarten ist, dass die Einheitsgemeinde hier schnell und im humanistischen Sinne handeln wird, ist dies im Bezirk zu regeln.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,

 

  1. die Unterbringung von obdachlosen Menschen in Altonas Beherbergungsbetrieben wie Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Hotels und Pensionen sicherzustellen. Die Unterbringung erfolgt anonym und ungeachtet der Herkunft der Betroffenen. Auf eine Mitwirkungs- und Meldepflicht sowie auf eine Übermittlung der Daten der Schutzsuchenden an andere Behörden ist zu verzichten,

 

  1. bis Ende Dezember 2020 hierfür zunächst 300 Zimmer anzumieten. Die Anzahl der Zimmer und die Dauer der Anmietung sind der aktuellen Lage laufend anzupassen und entsprechend aufzustocken beziehungsweise zu verlängern.

 

  1. Die Bezirksversammlung fordert gemäß § 27 Abs. 2 BezVG den Senat bzw. die zuständige Fachbehörde dazu auf, zusätzliche Mittel für aufsuchende Sozialarbeit bereitzustellen, um so eine sozialarbeiterische Begleitung der Schutzsuchenden sicherzustellen.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, die unter Ziffer 1 und Ziffer 2 gestellten Forderungen gegenüber dem Senat und den zuständigen Behörden durchzusetzen.

 

Anhänge

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