Die Osdorfer Feldmark naturverträglich erlebbarer machen Pilotprojekt Naturpfad Osdorfer Feldmark starten Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und CDU
Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Ö 8.10
Die Osdorfer Feldmark ist ein herausragender Natur- und Landschaftsraum im Bezirk Altona mit hoher Bedeutung für den Natur- und Artenschutz, das Stadtklima sowie die wohnortnahe Erholung. Ziel des Bezirks war und ist ausdrücklich der Erhalt dieses weitgehend unbebauten, landwirtschaftlich geprägten Landschaftsraums sowie die Sicherung seiner Funktion für die Naherholung. Grundlage hierfür ist der Bebauungsplan Osdorf 47 / Iserbrook 25 / Lurup 64, der im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 17. Januar 2015 in Kraft gesetzt wurde und die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung der Osdorfer Feldmark bildet. Mit ihm werden insbesondere ein ausgewogenes Miteinander von Landwirtschaft, Naturschutz und Erholungsnutzung sowie die Sicherung zentraler Wegeverbindungen für die Öffentlichkeit verfolgt.
Zugleich wird die Osdorfer Feldmark bereits heute intensiv durch die Bevölkerung genutzt. Als Bestandteil der Landschaftsachse und zentrales Naherholungsgebiet insbesondere für den Osdorfer Born kommt ihr eine herausragende Bedeutung für die wohnortnahe Naturerfahrung zu. Trotz dieser Bedeutung bleibt die Feldmark in ihrer Funktion als Lern-, Erlebnis- und Vermittlungsraum bislang hinter ihren Möglichkeiten zurück. Es fehlt insbesondere an einer klaren Besucherlenkung, an sichtbarer Information über die ökologischen Besonderheiten sowie an strukturierten Angeboten der Umweltbildung.Gleichzeitig bestehen mit dem Engagement des NABU sowie der unmittelbaren Nähe zur Forschungseinrichtung DESY bislang ungenutzte Potenziale, Naturschutz, Umweltbildung und Wissenschaft stärker miteinander zu verzahnen.
Deshalb wäre es geboten, die bestehenden planungsrechtlichen Zielsetzungen aktiv weiterzuentwickeln und die Osdorfer Feldmark qualitätsvoll erlebbarer zu machen, ohne das Schutzbedürfnis des Landschaftsraums zu beeinträchtigen.
Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt Altona gemäß § 19 BezVG gebeten,
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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