21-1379

Die Nutzung von Hallensportstätten auch bei steigenden Corona-Zahlen weiter ermöglichen Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.10.2020
Ö 4.8
Sachverhalt

Nachdem der Vereinssportbetrieb in den letzten Monaten nach schrittweisen Lockerungen sowohl im Freien als auch in der Halle wieder angelaufen ist, sehen sich die Vereine in der kalten Jahreszeit vor neue Herausforderungen gestellt. Einmal verlagert sich das Sportgeschehen – wo möglich – vom Freien in die In-Door-Sportstätten. Zum anderen sind die zuletzt steigenden Corona-Infektionszahlen bei den Vereinen Anlass zur Sorge, dass die Hallennutzung noch stärker restriktiv gehandhabt wird bis zur Schließung der Sportstätten. Ein solcher Sporthallen-Lockdown wäre ein weiterer Nackenschlag für das Vereinsleben. Dadurch würde der Mitgliederschwund weiter steigenzusätzlich zu den bereits vollzogenen Austritten wegen eingeschränkten/ mangelnden Sportausübungsmöglichkeiten oder aus gesundheitlicher Vorsicht. Ein intaktes Vereinsleben – auch gesellschaftlich von großer Bedeutung – wäre langfristig beschädigt; die finanziellen Auswirkungen für die Vereine enorm.

 

Es ist inzwischen wissenschaftlicher Standard, dass Aerosole durch ihre Langlebigkeit ein großer Ansteckungsherd sind, an COVID-19 zu erkranken, insbesondere in geschlossenen Räumen. Auch wenn den Vereinen vorgeschrieben ist, die Sportstätten vor und nach dem Training zu lüften, ist dies zwar unerlässlich und weiter notwendig, aber eventuell nicht ausreichend um Aerosole zu eliminieren.

 

Wissenschaftler am Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik an der Fakultät für Luft- und Raumfahrttechnik der Universität der Bundeswehr in München haben nachgewiesen, dass ein Luftreiniger mit einem H14-HEPA-Hochleistungsfilter durch Erhitzen des Filters auf über 100 Grad die Viren faktisch zerstört. (Quelle: https:/raumklimatest.de/luftreiniger/test-vergleich.html)

 

Wenn sich durch solch ein Luftreiniger mögliche Einschränkungen oder Schließungen von In-Door-Sportstätten vermeiden ließen, sollte dies von Senat und Bezirksamt an einem Pilot-Projekt getestet werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Die Finanzbehörde wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, für ein Pilot-Projekt in Altona die finanziellen Mittel bereitzustellen.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert, eine geeignete In-Door-Sportstätte für das Pilot-Projekt auszuwählen.

 

  1. Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist über die Punkte 1 und 2 Bericht zu erstatten.

 

 

Anhänge

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