20-4932

Die Gemeinbedarfsflächen im Holsten-Quartier optimieren Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.04.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 26.04.2018 anliegende Drucksache 20-4749 beschlossen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 29.05.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Behörde für Kultur und Medien regt im Zusammenhang mit den noch nicht abgeschlossenen Flächen- und Bebauungsplanungen für das Holsten-Quartier an, bei sich möglicherweise ergebenen Bedarfen an künstlerischen Gestaltungen von Plätzen und/oder an Gebäuden möglichst frühzeitig und im Vorwege den Fachverstand der Kunstkommission beratend hinzuzuziehen.

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat mit Schreiben vom 31.05.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Der Behörde für Arbeit, Soziales, Familien und Integration (BASFI) liegen bislang keine Informationen über die Planungen im Zusammenhang mit dem sog. Holsten-Quartier vor.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bei derartig großen städtebaulichen Entwicklungen einer urbanen Fläche auch soziale Bedarfe zu realisieren sind. Das bezieht sich beispielsweise-se auf Bereiche der Obdach-- und Wohnungslosenhilfen. Flächenbedarfe für Familienförderung und Kinder- und Jugendhilfen müssen von der Bezirksverwaltung ausgehen. Kitabedarfe sind über den städtebaulichen Wettbewerb eingespeist.

Eine Beteiligung der BASFI ist bislang nicht erfolgt und ohne konkrete Kenntnisse der Planungen im Gesamtkontext können weitergehende Erfordernisse von hier nicht hinreichend dezidiert benannt werden.

Die BASFI regt an, dass der Planungsstab über den Sachstand der Planungen zum Holsten-Quartier informiert und sie in die weitere Gestaltung der Gemeinbedarfsflächen einbezogen wird. Unabdingbar ist dabei die baldige Einsicht in den aktuellen Masterplanentwurf.

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat mit Schreiben vom 13.06.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Die dynamische Entwicklung im Wohnungsbau im Kerngebiet Altona bedingt zwingend, dass die für den städtebaulichen Wettbewerb festgelegten 6.000 m² für die Schulnutzung auch zur Verfügung gestellt werden. Eine Fläche dieser Größe, die direkt an das bestehende Schulgrundstück der Theodor-Haubach-Schule anschließt, ist dann ausreichend, wenn sichergestellt wird, dass diese Fläche für die Schulerweiterung zur Verfügung steht. Doppelnutzungen, die eine spätere Schulnutzung ausschließen, würden eine verlässliche regionale Schulplatzversorgung in Frage stellen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 14.06.2018 Stellung genommen:

 

Der BSW sind keine über die in der Auslobung zum städtebaulichen Wettbewerb benannten hinausgehenden Bedarfe bekannt und verweist auf die anderen Fachbehörden

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 19.06.2018 folgende Stellungnahme übersandt:

 

Sowohl die Sportvereinigung Polizei Hamburg als auch der SC Teutonia von 1910 e.V. haben konkret ihr Interesse bekundet, im Bürgerzentrum Räume anzumieten oder Nutzungen (z.B. in Form von einer dortigen Unterbringung einer Geschäftsstelle) anzubieten.

Bzgl. der Planungen und Abstimmungen einer Erweiterung der Flächen der Theodor-Haubach­Schule befindet sich das Fachamt Sozialraummanagement des Bezirksamtes Altona in einem gemeinsamen Dialog mit der Behörde für Schule und Berufsbildung, um zusätzlich zum Schulsport die Bedarfe des organisierten Sports wettkampftauglich mit abbilden zu können. Dabei ist noch nicht entschieden, in welcher Form der Schulsport auf dieser Fläche abgebildet werden kann.

Darüber hinaus gibt es keinen weiteren Bedarf für den Standort.

Allerdings wird mit dem Zuwachs an Wohnungen der Druck auf die umliegenden Sportflächen Max-Brauer-Allee und Memellandallee steigen.

Es ist mittel- bis langfristig davon auszugehen, dass die Kapazitäten bedarfsgerecht anzupassen sind. Das würde u.a. für die 2-Feldanlage Max-Brauer-Allee bedeuten, dass der Naturrasenplatz zum Kunststoffrasenplatz durch das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau umgewandelt werden müsste, um die Nutzungskapazitäten zu steigern.

Die Memellandallee wird dagegen im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für das Umfeld des künftigen Fernbahnhofs Altona mit entwickelt.

Darüber hinaus bestehen an "Gemeinbedarfsflächen Flüchtlingsunterbringung" und „Gemeinbedarfsflächen Polizei und/oder Feuerwehr" kein weiterer Bedarf.

Für weitere Rückfragen steht die Behörde für Inneres und Sport gern zur Verfügung.

 

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