20-4749

Die Gemeinbedarfsflächen im Holsten-Quartier optimieren Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Im Letter of Intent zwischen der Carlsberg Deutschland Holding und der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Jahre 2016 wurde vereinbart, dass ca. zehn Prozent der Grundfläche (8.650 m²) für Gemeinbedarfseinrichtungen vorgesehen werden sollen.

 

Im aktuellen Masterplanentwurf sind diese Flächen noch nicht erschöpft. Gerade vor dem Hintergrund, dass im Kerngebiet Altonas in naher Zukunft mehr Gemeinbedarfsflächen wie z.B. Sport-, Schul-, Kulturflächen und Kindertagesstätten und diverse soziale Einrichtungen benötigt werden, kann hier Planung noch besser gestaltet werden.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, zu prüfen, ob weiterer Bedarf an Gemeinbedarfsflächen besteht und diesen anzumelden.

 

  1. Der Planungsausschuss wird über die Ergebnisse zeitnah informiert.

 

 

Anhänge

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