20-4757

Die Gemeinbedarfsflächen im Holsten-Quartier optimieren Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drs. 20-4749

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Da das Bezirksamt Altona bzw. das Amt für Stadt- und Landschaftsplanung (SL) den B-Plan für das Holstenquartier vorbereitet, macht es keinen Sinn, sich an die FHH bzw. deren Behörden zu wenden, um mögliche Gemeinbedarfe anzumelden. Entsprechend der Vorgabe des LOI muss die darin vereinbarte Bereitstellung von 10 % der Fläche für Gemeinbedarfszwecke eingehalten werden, sei es für Schulbau /Erweiterung, Grünflächen oder das beabsichtigte Community-Center.

 

Das Bezirksamt bzw. SL werden nach § 19 BezVG aufgefordert, eine entsprechende Planung der Öffentlichkeit und dem Planungsausschuss vorzulegen.

 

 

Anhänge

ohne

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