21-1372

Die Corona-Lage ist katastrophal! Handeln wir jetzt! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.10.2020
Ö 4.9
Sachverhalt

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit (SozA) hat in der Sitzung vom 15.06.2020 aus der Weiterleitung aus der Bezirksversammlung vom 28.05.2020 gegen die Stimmen der Linken beschlossen, den Antrag auf die Unterbringung von obdachlosen Menschen u.a. in Altonas Hotels, in dem bis Ende August zunächst 300 Zimmer anzumieten sind, abzulehnen. Am 27.08.2020 wurde ein neuer Antrag dazu gestellt, mit dem Petitum, die Unterbringung u.a. in Altonas Hotels bis Ende Dezember sicherzustellen. Im SozA am 29.09.2020 stellten verschiedene Träger der Obdachlosenhilfe Ihre Projekte vor. Dabei wurde auch eine Auswertung der Diakonie herumgereicht, die die Unterbringung der Menschen in Hotels als vollen Erfolg bezeichnete.

 

Die Corona-Pandemie ist dramatisch. Mehr als 11.000 Neuinfektionen sind derzeit pro Tag zu verzeichnen. Hamburg liegt weit über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen. In der KW 43 hat sich die Lage erheblich dramatisiert. Soziale Einrichtungen gerade für Menschen ohne Unterkunft haben und werden wieder massiv mit Hygieneschutzkonzepten zu kämpfen haben. Es ist zu befürchten, dass sie wieder schließen müssen. Dann fallen diese Strukturen wieder weg.

 

Gerade aber Menschen ohne Unterkunft haben ein Recht und Anspruch darauf, dass ein Sozialstaat in der Krise Existenzsicherung und Sicherheit gewährleistet.

 

Menschen ohne Unterkunft haben eben keine Möglichkeit, sich sicher in die eigene Wohnung zurückzuziehen. Die Corona-Pandemie verlangt in dieser komplizierten, alle belastenden Situation nach einfachen, unkomplizierten Lösungen. Die Unterbringung in Hotels ist dabei ein einfacher, effektiver Weg, Menschen ohne Unterkunft schnell Hilfe und Rückzugsräume in dieser Ausnahmesituation zu verschaffen. Diese schnellen, unkomplizierten Hilfen braucht es jetzt. Auf das bestehende Hilfesystem oder die Einheitsgemeinde zu verweisen, wo gerade die Personalsituation in den Behörden gerade auch durch Corona erheblich belastet ist, gibt keine Sicherheit für die Menschen, die am meisten Schutz bedürfen. Humanistisches Handeln verpflichtet die Politik zum schnellen, unkomplizierten Handeln.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,

 

  1. die Unterbringung von obdachlosen Menschen in Altonas Beherbergungsbetrieben wie Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Hotels und Pensionen sofort sicherzustellen. Die Unterbringung erfolgt anonym und ungeachtet der Herkunft der Betroffenen. Auf eine Mitwirkungs- und Meldepflicht sowie auf eine Übermittlung der Daten der Schutzsuchenden an andere Behörden ist zu verzichten;

 

  1. bis Ende März 2021 hierfür in ausreichender Menge Zimmer anzumieten. Die Anzahl der Zimmer und die Dauer der Anmietung sind der aktuellen Lage laufend anzupassen und entsprechend aufzustocken beziehungsweise zu verlängern;

 

  1. unkomplizierte Lösungen für das Unterstützungssystem der Obdachlosenhilfe insbesondere bei der Aufstellung von Zelten zur Versorgung außerhalb der Tagesaufenthaltsstätten zu finden, damit der Betrieb auch während der Pandemie aufrechterhalten werden kann;

 

  1. Menschen in der Obdachlosigkeit Mundschutzmasken in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen, damit sie beispielsweise für den Fall, dass öffentliche Toiletten nicht zur Verfügung stehen, auf Toiletten in Ladengeschäften oder ähnliches gehen können.

 

  1. Die Bezirksversammlung fordert gemäß § 27 Abs. 2 BezVG den Senat bzw. die zuständige Fachbehörde hilfsweise dazu auf, die entsprechenden Unterbringungen nach Ziffer 1a zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Die Bezirksversammlung fordert gemäß § 27 Abs. 2 BezVG den Senat bzw. die zuständige Fachbehörde dazu auf, zusätzliche Mittel für aufsuchende Sozialarbeit bereitzustellen, um so eine sozialarbeiterische Begleitung der Schutzsuchenden sicherzustellen.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, die unter Ziffer 1 und Ziffer 2 gestellten Forderungen gegenüber dem Senat und den zuständigen Behörden durchzusetzen.

 

 

Anhänge

ohne