Das Sozialkaufhaus Capello im Osdorfer Born zukunftsfähig machen! Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Letzte Beratung: 13.05.2026 Hauptausschuss Ö 2
Das Sozialkaufhaus Capello ist seit seiner Eröffnung im Jahr 2013 für den Osdorfer Born und darüber hinaus weit mehr als ein Ort für den günstigen Erwerb von Gegenständen des täglichen Bedarfs. Neben einem breiten Angebot gut erhaltener Second-Hand-Waren erfüllt es eine wichtige Funktion als niedrigschwelliger Begegnungsort und soziale Anlaufstelle im Quartier. Viele Menschen finden dort nicht nur erschwingliche Güter, sondern auch Beratung, Unterstützung und ein offenes Ohr für ihre Anliegen. Insbesondere für Haushalte mit geringen finanziellen Spielräumen ermöglicht das Capello Anschaffungen, die sonst häufig nicht realisierbar wären. Gleichzeitig leistet die Einrichtung durch Wiederverwendung und Weitergabe von Waren einen aktiven Beitrag zu ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit. Damit ist das Capello ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Infrastruktur und ein zentraler Ankerpunktim Sozialraum.
Bereits 2021 zeichnete sich ab, dass ein wirtschaftlicher Betrieb unter dem damaligen Träger nicht mehr möglich war. Der Fortbestand konnte nur durch die Übernahme durch den Sozialverband Deutschland (SoVD) gesichert werden. Dennoch besteht weiterhin ein strukturelles Defizit, das auch durch einen leistungsfähigen Träger wie den SoVD perspektivisch nicht dauerhaft ausgeglichen werden kann. Diese Situation wurde zuletzt in der Sitzung des Sozialausschusses im Januar 2026 durch den Betreiber eindrücklich dargestellt. Entsprechend ist es dringend geboten, das Capello kurzfristig zu stabilisieren, um eine Schließung abzuwenden. Gleichzeitig bedarf es konzeptioneller Weiterentwicklungen, um die Attraktivität und Bekanntheit des Sozialkaufhauses zu steigern, die Einnahmesituation nachhaltig zu verbessern und den Standort langfristig zu sichern.
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt Altona gemäß § 19 BezVG gebeten,
Der Hauptausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.